Herausgabe von Hausratsgegenständen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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trinity11021975
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#1

06.10.2014, 13:44

Hallo,

wir haben eine fürchterliche Ehescheidungssache bei uns im Büro, Rosenkrieg pur.

Jedenfalls soll folgender Vergleich vollstreckt werden:

1. Herausgabe von Hausratsgegenständen
2. Kosten des Umzuges in Höhe von EUR 2.000,00.

Meine Chefin ist felsenfest davon überzeugt, dass es hier spezielles Formular dazu geben müßte oder reicht ein "normales" ZV-Formular aus, in das dann auch explizit die herauszugebenden Hausratsgegenstände mit dem Auftrag, diese gemäß § 883 ZPO herauszuholen, ausreichend wäre?

Unser RA-Micro gibt nämlich dazu nicht allzuviel her.

Habt schonmal vielen Dank und viele Grüße
Kerstin
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Anahid
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#2

06.10.2014, 17:05

Es gibt kein spezielles Formular dazu. Das musst Du, wie Du selbst schreibst, mit dem normalen ZV-Formular beauftragen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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