Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Babsi60
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#1
02.10.2014, 18:46
Mein Schuldner hat bereits die eV abgegeben und danach eine Erbschaft gemacht. Wie gehe ich da jetzt vor.
Danke für eure Nachrichten.
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Jupp03/11
#2
02.10.2014, 18:52
Nachlassakten insehen, um festzustellen, welche Erbmasse da ist und ob es Miterben gibt.
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MiaZ
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#3
04.10.2014, 07:59
Ich würde schnellstmöglich mal ne Kontopfändung veranlassen
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rosinante
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#4
05.10.2014, 16:14
Da die Möglichkeit besteht, dass er zu Vermögen gekommen ist, würde ich ihn zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft laden lassen.
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Jupp03/11
#5
05.10.2014, 21:49
rosinante hat geschrieben:Da die Möglichkeit besteht, dass er zu Vermögen gekommen ist, würde ich ihn zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft laden lassen.
Ich als Schuldner wäre dir für immer dankbar.
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tweetyS
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#6
05.10.2014, 23:11
Ach, Jupp, Du hast geerbt???