Titelumschreibung auf Testamentsvollstrecker??
Verfasst: 01.10.2014, 15:18
Hallo!
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, denn explizit für den nachfolgenden Fall hab ich hier nichts gefunden
Wir haben für Frau X einen Titel (Vergleich) erwirkt in einer Mietrechtsangelegenheit. Während des Kostenfestsetzungsverfahrens ist Frau X verstorben. Wir haben dann das Eröffnungsprotokoll an das Gericht geschickt und mitgeteilt, dass der Ehemann der Frau X, also Herr X, Vermächtnisnehmerin der Frau X im Hinblick auf den Kostenerstattungsanspruch geworden ist und er das Kostenfestsetzungsverfahren aufnimmt. Anschließend haben wir den Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten.
Jetzt wollte ich gegen die Schuldnerin S vollstrecken, weil - nach ein paar Ratenzahlungen - nun nix mehr kommt. Dabei ist mir aufgefallen, dass beide Titel (also Vergleich und KFB) noch auf Frau X lauten. Herr X ist lt. Erbvertrag Testamentsvollstrecker geworden.
Meine Frage: Kann ich jetzt mit Hinweis an den Gerichtsvollzieher, dass Herr X Testamentsvollstrecker geworden ist, vollstrecken oder brauch ich eine gesonderte vollstreckbare Ausfertigung. ODER muss ich sogar beide Titel auf die Erben (das wären Herr X und seine Kinder) umschreiben lassen. Wir sind hier leider etwas irritiert und ich muss sagen, in meiner langjährigen Tätigkeit hatte ich das leider noch nie
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, denn explizit für den nachfolgenden Fall hab ich hier nichts gefunden
Wir haben für Frau X einen Titel (Vergleich) erwirkt in einer Mietrechtsangelegenheit. Während des Kostenfestsetzungsverfahrens ist Frau X verstorben. Wir haben dann das Eröffnungsprotokoll an das Gericht geschickt und mitgeteilt, dass der Ehemann der Frau X, also Herr X, Vermächtnisnehmerin der Frau X im Hinblick auf den Kostenerstattungsanspruch geworden ist und er das Kostenfestsetzungsverfahren aufnimmt. Anschließend haben wir den Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten.
Jetzt wollte ich gegen die Schuldnerin S vollstrecken, weil - nach ein paar Ratenzahlungen - nun nix mehr kommt. Dabei ist mir aufgefallen, dass beide Titel (also Vergleich und KFB) noch auf Frau X lauten. Herr X ist lt. Erbvertrag Testamentsvollstrecker geworden.
Meine Frage: Kann ich jetzt mit Hinweis an den Gerichtsvollzieher, dass Herr X Testamentsvollstrecker geworden ist, vollstrecken oder brauch ich eine gesonderte vollstreckbare Ausfertigung. ODER muss ich sogar beide Titel auf die Erben (das wären Herr X und seine Kinder) umschreiben lassen. Wir sind hier leider etwas irritiert und ich muss sagen, in meiner langjährigen Tätigkeit hatte ich das leider noch nie