Pfändung laufender Unterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
LuisaJL
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#11

25.09.2014, 12:01

Ich habe den Tipp bekommen, dass man auch direkt beim Arbeitsamt, wo der Kindsvater Leistungen bezieht, eine Abzweigung unter Vorlage des Titels beantragen kann.

Hat davon schonmal Jemand was gehört??? :roll:
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#12

25.09.2014, 12:10

Diese Möglichkeit haben nur Behörden.
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LuisaJL
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#13

25.09.2014, 12:18

Echt? Wo steht das?

Ich habe mich jetzt etwas durchs Internet geforstet und gesehen, dass einige Rechtsanwälte anbieten, beim Leistungsträger Abzweigungsanträge zu stellen. Dies jedoch nur den laufenden Unterhalt abdeckt und Rückstände nur per PfÜB geltend gemacht werden können.
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