Zwangsvollstreckungsauftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
JanineMo
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#1

23.09.2014, 09:02

Guten morgen Ihr Lieben,

ich habe heute meinen ersten (seitdem ich hier in der Kanzlei bin) Zwangsvollstreckungsauftrag auf den Tisch liegen. Bzw. ich soll einen machen.

Nun meine Frage, welchen Textbaustein kann ich von RA-Micro nehmen? Es soll ein kombinierter Auftrag gemacht werden.

Ist dann noch etwas zu beachten?

Vielen Dank im Voraus.
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Anahid
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#2

23.09.2014, 09:16

Du nimmst Z28 ZV-Auftrag und nicht vergessen, den Haken bei "Gebühr für Vermögensauskunft" zu setzen.
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Piwi12
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#3

23.09.2014, 09:19

Oder Du lädst Dir im Netz den GV6 Antrag runter. Den wollen mittlerweile viele GVZ sehen.

Der ist auch schön aufgeschlüsselt.
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JanineMo
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#4

23.09.2014, 09:21

Das Problem ist nun, dass die Standardtexte, wie im RA-Micro Handbuch angegeben, leider nicht hinterlegt sind :? ..... Ich habe auch keine Möglichkeit dort irgendwas einzutragen. Als Mitteilung kommt immer nur "Standardtext nicht vorhanden". Mach ich da irgendwas falsch??? HILFE
JanineMo
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#5

23.09.2014, 09:27

Piwi 12 und diesen kann ich auch bei jedem Gericht einreichen? Sorry für die vielen blöden Fragen, aber wir machen sonst keine ZV hier.
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Anahid
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#6

23.09.2014, 09:51

Ehrlich Piwi....solange es keine Formularpflicht für den ZV-Auftrag gibt, ist mir das egal, was sich jemand wünscht. Dafür hab ich ja ein Programm, das mir die Arbeit erleichtern soll und fang nicht an, irgendwelche Formulare auszufüllen. Wenn es Pflicht wird, wird RA-Micro das schon einpflegen. Haben sie ja beim PFÜB auch geschafft. Ich wünsch mir auch einiges und bekomme es nicht. :twisted:

Wenn die Standardtexte nicht hinterlegt sind, stimmt bei Dir irgendeine Einstellung nicht JanineMo. Im Zweifel würde ich mal beim Support anrufen.
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JanineMo
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#7

23.09.2014, 09:55

Ok dann wird ich da wohl mal anrufen. Erstmal vielen Dank.
JanineMo
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#8

23.09.2014, 11:22

So die Aufträge sind nun hinterlegt.

Ich nehme ja den ZV-Auftrag ab 01.01.2013... muss ich dort noch irgendwas beachten oder abändern bei dem Text?
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Anahid
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#9

23.09.2014, 13:45

Normal nicht. Ich benutz keinen ZV-Auftrag mehr, weil das nur herausgeschmissenes Geld ist; es sei denn, man weiß, dass definitiv pfändbare Habe vorhanden ist. Ich stell nur noch den Antrag auf Vermögensauskunft.
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#10

23.09.2014, 13:59

Anahid ---> Ich machs so. Was Du machst steht Dir ja frei ;-) heißt ja nicht das es grundsätzlich so ist oder?

Ja kannst Du auch so einreichen. Mache ich ständig und hatte nie Probleme.
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