Zahlungsverbot ja oder nein ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

19.09.2014, 20:32

Aus der Praxis:

größerer Mandant gibt Einziehungsauftrag; es kommt aber auf die Größe nicht an, nur als Beispiel. Ich schildere dem zuständigen Prokuristen die Handhabung und den Vorteil eines Vorl. ZB. Der sagt machen.
Beim nächsten Mal rufe ich wegen des selben Themas an. Der gute Mann wartet nur auf meine Anrufe, um mir dann zu sagen, ob ich gestern Abend vor der Tür war.

So viel dazu.
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BaumN
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#12

22.09.2014, 11:43

@Jupp03/11:

Okay - wenn ich von "Großmandanten" ausgehe, für die man also ständig diverse Vollstreckungsmaßnahmen bearbeitet, dann ist das selbstverständlich etwas anderes. Mit denen gibt es auch bei uns sozusagen "Generalabsprachen". Bis zu welchen Beträgen können wir völlig selbständig nach unserer Einschätzung handeln, ab welchen ZV-Beträgen soll Absprache erfolgen bzw. im Falle der Veranlassung welcher Maßnahmen. Außerdem habe ich bei unseren größeren Mandanten durchaus auch Mitarbeiter auf Sachbearbeiterebene als Ansprechpartner.

Grundsätzlich verfüge ich aber nicht einfach über die Finanzen des Mandanten. Wie gesagt, ich würde das auch nicht wollen, wenn es mein RA machen würde.
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