Mehrwertsteuer auf Auslagen im Forderungskonto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sunny07
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#1

17.09.2014, 09:46

Hallo an alle, :wink2

hab mal eine Frage. Bekanntlich muss man ja auf Auslagen wie Einwohnermeldeamtsanfragen, Grundbuchauszüge, Auskünfte aus dem Vollstreckungsportal, Akteneinsicht usw. Mehrwertsteuer erheben, wenn man diese an den Mandanten weiterberechnet. Muss ich diese Auslagen dann in der Zwangsvollstreckung im Forderungskonto mit Mehrwertsteuer eingeben, also 4,50 € + 0,86 € = 5,36 € anstatt nur 4,50 € für die Auskunft aus dem Vollstreckungsportal? Wenn ich nur die 4,50 € eingebe und der Gerichtsvollzieher bzw. Schuldner bezahlt die Forderung, bleibt der Mandant ja auf der Mehrwertsteuer für diese Auslagen sitzen!?! Das darf doch nicht sein, oder? Andernfalls wird der Gerichtsvollzieher wahrscheinlich meckern, wenn ich in der Forderungsaufstellung 5,36 € für die Auskunft eingebe, anstatt nur 4,50 € wie auf dem Zahlungsbeleg ersichtlich. Wie macht ihr das?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
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Liesel
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#2

17.09.2014, 09:56

Ins FoKo kommen die Auslagen mit MwSt. Ich schreibe dann z.B. "EMA-Gebühr zuzügl. MwSt". Bisher hat da noch niemand gemeckert.

Auf die Akteneinsichtsgebühr wird keine MwSt berechnet.
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#3

17.09.2014, 10:19

Auf die Akteneinsichtsgebühr keine MWSt, oder hab ich das jetzt falsch verstanden? Unser Steuerberater ist da anderer Meinung. :roll:
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#4

17.09.2014, 10:27

Auf die Aktenversendungspauschale fällt natürlich die Mwst an. 8)
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#5

17.09.2014, 10:46

Vielen dank für eure Antworten! Hat mir sehr geholfen. Auf die Akteneinsicht nehmen wir immer Mehrwertsteuer.

:thx
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Liesel
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#6

17.09.2014, 11:02

:oops:

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