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Pfändung Mietkaution

Verfasst: 16.09.2014, 11:52
von Piwi12
Hallo,

muss die Mietkaution pfänden die ein Schuldner bei seinem Vermieter hinterlegt hat.

Muss hier ein normaler PFÜB gemacht werden und als DS einfach Herr XY eingetragen werden?

Oder muss das irgendwie speziell beantragt werden?

LG und bereits :thx :thx

Piwi

Re: Pfändung Mietkaution

Verfasst: 16.09.2014, 11:57
von supibaerchi
Ja, ein normaler PfÜB und Vermieter ist DS.

Fraglich nur, ob das was bringt :roll:

Re: Pfändung Mietkaution

Verfasst: 16.09.2014, 11:57
von AliceImWunderland
Es ist ein ganz normaler PfüB. "Gepfändet wird der gegenwärtige und künftige Anspruch auf Auszahlung der von Schuldner hinterlegten Mietkaution bei Fälligkeit".

Re: Pfändung Mietkaution

Verfasst: 16.09.2014, 11:59
von AliceImWunderland
Ich muss supibaerchi beipflichten. Bringt meisten nichts. Wenn der Schuldner weiß, dass er die Kaution eh nicht bekommt, sorgt er dafür, dass der Vermieter nach dem Auszug einen eigenen Anspruch gegen ihn hat. Und überprüfen kannst du es später sowieso nicht.

Re: Pfändung Mietkaution

Verfasst: 16.09.2014, 12:05
von Piwi12
Ja, ich weiß das es vermutlich nichts bringen wird.

Auch vor dem Hintergrund das ich schon Jahre versuche die Dame ranzukriegen.

Aber ihr kennt das ja... wenn Chef was will.

Re: Pfändung Mietkaution

Verfasst: 16.09.2014, 12:07
von tiko73
Ich würde die Auszahlung möglicher Nebenkostenerstattungsansprüche mitpfänden :-)