Pfändung Mietkaution

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Piwi12
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#1

16.09.2014, 11:52

Hallo,

muss die Mietkaution pfänden die ein Schuldner bei seinem Vermieter hinterlegt hat.

Muss hier ein normaler PFÜB gemacht werden und als DS einfach Herr XY eingetragen werden?

Oder muss das irgendwie speziell beantragt werden?

LG und bereits :thx :thx

Piwi
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supibaerchi
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#2

16.09.2014, 11:57

Ja, ein normaler PfÜB und Vermieter ist DS.

Fraglich nur, ob das was bringt :roll:
Liebe Grüße
Bärchi
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AliceImWunderland
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#3

16.09.2014, 11:57

Es ist ein ganz normaler PfüB. "Gepfändet wird der gegenwärtige und künftige Anspruch auf Auszahlung der von Schuldner hinterlegten Mietkaution bei Fälligkeit".
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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AliceImWunderland
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#4

16.09.2014, 11:59

Ich muss supibaerchi beipflichten. Bringt meisten nichts. Wenn der Schuldner weiß, dass er die Kaution eh nicht bekommt, sorgt er dafür, dass der Vermieter nach dem Auszug einen eigenen Anspruch gegen ihn hat. Und überprüfen kannst du es später sowieso nicht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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Piwi12
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#5

16.09.2014, 12:05

Ja, ich weiß das es vermutlich nichts bringen wird.

Auch vor dem Hintergrund das ich schon Jahre versuche die Dame ranzukriegen.

Aber ihr kennt das ja... wenn Chef was will.
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tiko73

#6

16.09.2014, 12:07

Ich würde die Auszahlung möglicher Nebenkostenerstattungsansprüche mitpfänden :-)
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