Ergänzung Vermögensverzeichnis/Vorbereitung Pfändung Handy

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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niva
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#1

16.09.2014, 09:57

Der Schuldner gibt in der Vermögensauskunft an, ein Iphone 5 zu besitzen, dass "noch bezahlt werden muss". Weitere Angaben hab ich hier nicht.

Der Schuldner hat die Hauptforderung direkt an unsere Mandantin bezahlt, weigert sich aber unsere Kosten und Gebühren zu zahlen und ich hab die Hoffnung, dass er durch eine drohende Pfändung nun doch die restlichen paar Euro zahlt.

Ich benötige hierzu ja erstmal weitere Angaben und will jetzt den GVZ mit der Ergänzung des Vermögensverzeichnisses beauftragen.

Reicht hier die Bezeichnung Iphone 5 oder brauche ich hier was genaueres?
Ich muss nach Eigentumsvorbehalt fragen, Vertragspartner (wie drück ich das richtig aus?) und offener Restbetrag?

Hab ich noch was vergessen?
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AliceImWunderland
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#2

16.09.2014, 10:06

Die Bezeichnung I-Phone 5 reicht aus. Allerdings sehe ich die Sache skeptisch. Zum einen kannst du es nur im Wege einer Austauschpfändung machen. Heutzutage ist ein Mobiltelefon unpfändbar und deshalb muss du dem Schuldner ein Austauschgerät anbieten. Zum anderen - sollte das Telefon tatsächlich nicht bezahlt sein - könnte der Dritte Einwänderungen gegen die Pfändung erheben. Dann ist der Schuldner zwar Besitzer, aber nicht Eigentümer des Geräts. Und letztendlich sollte die Verwertung des Geräts wenigstens die hierdurch entstehenden ZV-Kosten decken (Zv-Kosten, GVZ-Kosten, Auktionsgebühr etc.). Und da bleibt für Eure Forderung wahrscheinlich nicht viel übrig.

Ich sehe diese Pfändung als problembehaftet an.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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niva
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#3

16.09.2014, 10:08

mir ist schon klar, dass ich eine Austauschpfändung machen muss und auch über die Einwendungen des Eigentümers bin ich mir im klaren. mir geht es, in erster Linie darum den Schuldner dazu zu bewegen zu zahlen. für viele Leute ist das Smartphone nunmal heilig und wenn hier eine Pfändung droht, dann ist er vielleicht eher in der Lage Raten zu zahlen.
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Anahid
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#4

16.09.2014, 10:12

Hmmm....mal ehrlich: wenn es noch bezahlt werden muss, weil es z.B. über einen Handyvertrag gekauft wurde o.ä., wird es mit Sicherheit unter Eigentumsvorbehalt stehen. Dann ist es für Dich nicht pfändbar. Und wenn er das IPhone bzw. ein Handy beruflich benötigt, geht die Pfändung auch ins Leere. Dann würde hier wohl nur eine Austauschpfändung, wie beim Auto, in Frage kommen. Außerdem sinkt das IPhone 5 grad extrem im Wert, weil das IPhone 6 auf den Markt kommt. Lohnt sich das wirklich, was Du da vor hast oder sind das nicht nur unnötige weitere Kosten? Ich würde mir das genau überlegen.

Edit: Alice war schneller. Hatte zwar schon angefangen mit der Antwort, aber zwischendurch musste ich tatsächlich arbeiten. :wink:
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AliceImWunderland
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#5

16.09.2014, 10:18

Um ehrlich zu sein, würde ich hier keine Ergänzung des VA beantragen. Der Schuldner ist dann vorgewarnt und das Mobiltelefon "weg". Der Gerichtsvollzieher kann ja erstmal alles pfänden, was im Besitz des Schuldners ist, egal ob der Schuldner Eigentümer dieser Sache ist oder nicht. Der Dritte muss dann einwänden, dass er Eigentümer ist.

Und da du ja in Erwägung ziehen muss, dass des evtl. einen Drittwiderspruch gibt, kannst du die Verwertung des Geräts ja etwas nach hinten schieben. Widerspricht keiner, kannst du es verwerten lassen. Wenn ein Widerspruch kommt, muss du das Gerät an den Dritten herausgeben. Dann bist du genauso weit wie vorher.

Ich bin nur wegen der Kosten skeptisch. Wenn der Schuldner schlau ist, wird er vlt. Einwändungen gegen die diesbezüglichen ZV-Kosten erheben, weil hier einfach die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt ist. Mit RA-, GVZ- und Verwertungskosten bist du schnell bei mehreren Hundert Euro. Wahrscheinlich bleibt nach der Auktion nicht viel für die Forderung übrig. Und die Schadensminderungspflicht trifft ja schließlich beide Parteien, den Schuldner und den Gläubiger.
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#6

16.09.2014, 10:20

Diesmal war Anahid schneller. :wink1
Sie hat es auf den Punkt gebracht. :lol:
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#7

16.09.2014, 10:29

Ich kann eure Einwendungen nachvollziehen und ich bin mir darüber auch absolut im Klaren. mir geht es aber nicht in erster Linie darum, die Pfändung wirklich vorzunehmen. ich will den Schuldner nur "anregen" eine Ratenzahlung aufzunehmen. und eine Ergänzung des Vermögensverzeichnisses ist schließlich wesentlich günstiger, als wenn ich jetzt einen Antrag auf Austauschpfändung stelle oder den GVZ gleich zur Pfändung losschicke.

würde mir das Vermögensverzeichnis andere Ansätze geben, dass würde ich das eher versuchen, aber da siehts schlecht aus. :cry: die Hauptforderung konnte er ja auch irgendwie ausgleichen.
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#8

16.09.2014, 10:29

Sehe das genauso - lohnt sich der Aufwand überhaupt? Wie hoch sind denn Eure Kosten, die Du beitreiben möchtest? Hat der Mandant von Euch schon Rg. erhalten und bezahlt? Denn der muss ja entscheiden, was er beitreiben möchte. Schließlich ist er der Kostenschuldner.

Bei allem Eifer in der ZV sollte man doch nie aus dem Blick verlieren, ob es sich tatsächlich lohnt. ZV ist kein Racheakt - auch wenn man manch einen Schuldner gern erschießen würde. Es ist immer die Frage, wie viel gutes Geld man schlechtem Geld hinterherwirft.
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#9

16.09.2014, 12:57

Ich benötige hierzu ja erstmal weitere Angaben und will jetzt den GVZ mit der Ergänzung des Vermögensverzeichnisses beauftragen.
Ich würde den SC zunächst anschreiben und ihm die Pfändung bei Nichtzahlung bis zum .... androhen.

Da du ja die Ergänzung willst, schreibst du:

Hat der SC in der VA vom .... angegeben, über ein iPhone5 zu verfügen, welches angeblich noch nicht abgezahlt ist. Der SC mag weitere Angaben machen bezüglich der Restschuld. Weiterhin wird der SC aufgefordert mitzuteilen, an wen die Raten zu zahlen sind und dies ggf. durch Vertrag nachzuweisen.

oder so ähnlich ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#10

16.09.2014, 13:33

Danke, dass ihr euch alle so viele Gedanken macht. nur will ich ja eigentlich nur wissen, ob meine Punkte oben ausreichend sind für den GVZ.

Schulderanschreiben ist auch schon zur Hälfte formuliert, wobei mir, JSanny, deine Formulierung doch direkt besser gefällt als meine. :wink:
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