Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen ... bin total überfragt.
Habe ein Vermögensverzeichnis eines Schuldners erhalten. In diesem steht, dass er vielleicht in zwei Wochen eine Arbeitsstelle hat. Dies aber noch nicht sicher ist und er daher keine Angaben zum Arbeitgeber machen kann.
Was kann ich nunmehr tun ???? Soll ich zwei Jahre e.V. abwarten oder Ende des Monats vielleicht einfach einen PfüB beantragen?
LG
Vermögensverzeichnis (Schuldner hat vielleicht Arbeit
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Hallo,
Du kannst den GVZ anschreiben und mal nachfragen. Falls dem GVZ nichts bekannt ist, kannst Du ihn erneut mit der Recherche beauftragen. Der Schuldner ist nämlich verpflichtet, sollte sich bei seinen Vermögensverhältnissen etwas ändern, dies mitzuteilen. Einen PfüB würde ich noch nicht machen, da es ja - wie gesagt - nicht sicher ist.
LG
Du kannst den GVZ anschreiben und mal nachfragen. Falls dem GVZ nichts bekannt ist, kannst Du ihn erneut mit der Recherche beauftragen. Der Schuldner ist nämlich verpflichtet, sollte sich bei seinen Vermögensverhältnissen etwas ändern, dies mitzuteilen. Einen PfüB würde ich noch nicht machen, da es ja - wie gesagt - nicht sicher ist.
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Woher nimmst du das denn?Takl hat geschrieben:Der Schuldner ist nämlich verpflichtet, sollte sich bei seinen Vermögensverhältnissen etwas ändern, dies mitzuteilen.
PfÜB - ohne den Arbeitgeber zu kennen?
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Ich würde aus diesem Grund die Nachbesserung der VA beantragen.Nachthexle hat geschrieben:In diesem steht, dass er vielleicht in zwei Wochen eine Arbeitsstelle hat. Dies aber noch nicht sicher ist und er daher keine Angaben zum Arbeitgeber machen kann.
Pfüb ohne Angaben zum Arbeitgeber dürfte in der Tat schwierig werden.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Stephen Jay Gould
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Danke, für die schnellen Antworten ... wende mich mal an den GVZ ![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Naja ich kann ja sein Girokonto pfänden, wenn er eine Arbeitsstelle hat, könnte er ja Gehalt bekommen![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
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<-- absoluter Zwangsvollstreckungs-Vollnoob
Gibt es denn einen Vordruck bzw. ein vorgefertigtes Schreiben in RA-Micro, womit man eine Nachbesserung der VA beantragen kann?
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Gibt es denn einen Vordruck bzw. ein vorgefertigtes Schreiben in RA-Micro, womit man eine Nachbesserung der VA beantragen kann?
wenn du eine Angabe über ein Konto hast dann würde ich auf jeden Fall eine Kontopfändung machen! Ist auf jeden Fall schon mal greifbarer als ein Arbeitgeber, den man nicht kennt....
...aber mal ehrlich....warum wird in einer VAK eine "zukünftige/eventuelle" Arbeitsstelle genannt?!
...aber mal ehrlich....warum wird in einer VAK eine "zukünftige/eventuelle" Arbeitsstelle genannt?!
Zuletzt geändert von MiaZ am 10.09.2014, 18:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Um den Gläubiger zunächst ruhigzustellen in der Hoffnung, daß dieser die Akte erst einmal verfristet und dann vergißt
(an den zuständigen GV)
wird beantragt, den Schuldner XY zur Ergänzung der Vermögensauskunft zu laden.
Der Schuldner hat in seiner VAK am ... angegeben, ..... usw.
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Gibt es nicht, das wirst du selber formulieren müssen, ungefähr so:Gibt es denn einen Vordruck bzw. ein vorgefertigtes Schreiben in RA-Micro, womit man eine Nachbesserung der VA beantragen kann?
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wird beantragt, den Schuldner XY zur Ergänzung der Vermögensauskunft zu laden.
Der Schuldner hat in seiner VAK am ... angegeben, ..... usw.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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