Hi!
Der Drittschuldner hat einige Zahlungen geleistet. Unsere Anwaltskosten I. Instanz hat die Rechtsschutzversicherung bezahlt. Meine Frage: Leite ich zuerst Zahlungen an die Rechtsschutzversicherung weiter? Man verrechnet ja zuerst auf Kosten. Aber ist das nicht irgendwie doof?! Oh man, ich steh auf dem Schlauch. Wie macht Ihr das?
Danke im Voraus!
Zahlungen weiterleiten
- Soenny
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Von den Zahlungen erhält zunächst der Mandant seinen Anteil, erst wenn der inkl. Zinsen usw. bedient ist, erhält die RSV die von ihr gezahlten Kosten und Gebühren zurück.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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