Zahlungen weiterleiten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hedi
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#1

08.09.2014, 21:47

Hi!
Der Drittschuldner hat einige Zahlungen geleistet. Unsere Anwaltskosten I. Instanz hat die Rechtsschutzversicherung bezahlt. Meine Frage: Leite ich zuerst Zahlungen an die Rechtsschutzversicherung weiter? Man verrechnet ja zuerst auf Kosten. Aber ist das nicht irgendwie doof?! Oh man, ich steh auf dem Schlauch. Wie macht Ihr das?

Danke im Voraus!
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Soenny
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#2

09.09.2014, 07:16

Von den Zahlungen erhält zunächst der Mandant seinen Anteil, erst wenn der inkl. Zinsen usw. bedient ist, erhält die RSV die von ihr gezahlten Kosten und Gebühren zurück.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Hedi
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#3

09.09.2014, 09:00

Danke!
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