Berliner Räumung - und die Nebenkosten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#1

08.09.2014, 13:35

Hallo!

Ich habe letzte Woche ein juristisches "was-wäre-wenn"-Gespräch mit einem mir bekannten anderen Juristen geführt. Dabei ging es, wie der Betreff schon sagt, um das Modell der Berliner Räumung.

Wir beide haben mit dieser Möglichkeit noch nicht soviel zu tun gehabt, da hier (in der hintersten Ecke im Tal der Ahnungslosen) offensichtlich entweder alle Mieter immer brav ihre Miete zahlen oder die Räumungen der Wohnung eher auf die altbewährte Weise durchgeführt werden.

Was auch immer der Grund sein mag, jedenfalls kamen wir auf die Frage, was eigentlich mit den Nebenkosten passiert, wem diese wohl für die Zeit zwischen dem Tag der Berliner Räumung und dem Tag der endgültigen Leerräumung in Rechnung zu stellen seien.
Laut 885a ZPO ist es doch so, daß der Mieter einen Monat nach Berliner Räumung Zeit hat, seine Sachen zurückzufordern, andernfalls wird verwertet.

Im Sommer dürfte hier außer ein bißchen Strom für den Kühlschrank und eventuelle Stand-By-Geräte nicht viel anfallen. Aber im Winter mit möglicherweise gerade den -15°C, wie vor ein paar Jahren? Wer zahlt den die Kosten für die sicherlich nicht heruntergedrehte Heizung? Selbst der Frostschutz dürfte bei solchen Temperaturen einen recht erheblichen Verbrauch nach sich ziehen.

Ist es nicht auch möglich, daß die Sachen des Mieters länger als einen Monat in der Wohnung sind?
Zum Beispiel könnte ich mir vorstellen, daß das der Fall sein könnte, wenn der Mieter eine Ratenzahlung für seine Rückstände vereinbart. Und solange diese eben läuft, bleibt die Wohnung so, wie sie ist: Mietermöbel drin und anderes Schloss mit Schlüssel bei Gerichtsvollziher/Vermieter (wer hat den eigentlich?). Was ist mit den Kosten für Heizung und Strom für diese Zeit?

Klar, wenn der Mieter einen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger bzw Wärmelieferanten hat und diesen nicht kündigt, dürfte er die Kosten zahlen müssen. Doch was ist, wenn er ihn kündigt und der Vermieter auf die entsprechende Anmeldung durch den Energieversorger bzw Wärmelieferanten sagt: "Nee, die Wohnung habe ich noch nicht übernommen, da die Möbel des Mieters drinstehen. Vertrag daher bitte mit diesem"

Wie ist das mit den anderen Betriebskosten? Die kann der Vermieter doch schlecht den anderen Mietern des Hauses aufbrummen. Leerstand ist es doch aber auch nicht - den Leerstand könnte er jederzeit wieder vermieten, was hier jedoch nicht möglich ist, solange die Möbel drinstehen.
Oder ist es seine Sache, wie lange die Wohnung von ihm aus diesem Grund nicht genutzt werden kann?

Hatte jemand von euch schon einmal eine solche Konstellation?
Oder kann mir jemand sagen, da und da steht doch, daß der Mieter/Vermieter diese Kosten zu tragen hat?

Wie sehen das die Gerichtsvollzieher hier?
Wie gehen Sie bei einer Berliner Räumung vor? Dokumentieren Sie die Zählerstände?

Diese Fragen haben mich schon eine ganze Woche beschäftigt. Jetzt gebe ich sie einfach einmal weiter (vielleicht kann ich ja jetzt wieder besser einschlafen, wenn ich nicht mehr darüber nachgrübele)

Eine schöne Arbeitswoche euch allen!
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Antworten