Sicherungshypothek WEG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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heiba
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#1

05.09.2014, 09:38

Guten Morgen,

vielleicht kann mir jemand helfen:

Ich soll eine Sicherungshypothke eintragen lassen für ein Mitglied einer WEG (Hausgeldzahlungen).
Führe ich im Antrag die gesamte WEG als Gläubiger auf, auch das Mitglied, für das ich die Sicherungshypothke eintragen lassen soll?
Muss ich eine Vollmacht des Verwalters beifügen? Wie weise ich nach, dass es ich um den Verwalter handelt? (Ergibt sich nicht aus dem Titel.


Danke
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AliceImWunderland
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#2

05.09.2014, 10:39

Hallo!
Du muss die Gläubiger aufführen, die im Zahlungstitel als Gläubiger stehen.
Eine Vollmacht des Verwalters brauchst du erst einmal nicht beizufügen.
Denk daran, dass bei einer WEG keine Erhöhungsgebühr mehr anfällt.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Jupp03/11

#3

05.09.2014, 10:46

Seit der Entscheidung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche als Gläubigerin einer Zwangssicherungshypothek einzutragen. Dies gilt auch dann, wenn der Titel die einzelnen Wohnungseigentümer als Gläubiger ausweist.

LG Hamburg; 322 T 16/05; Beschluss vom 26.07.2005.
heiba
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#4

05.09.2014, 12:27

DANKE und schönes Wochenende! :thx
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