Zustellung KFB gg. eigenen Mandanten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Bärchen

#1

04.07.2007, 14:07

Ich glaub, ich steh grad auf dem Schlauch...

Der KFA gegen den eigenen Mandanten wir doch auch vom Gericht an unseren Mandanten geschickt und wir bekommen dann hinterher den KFB mit Zustellvermerk für die ZV, oder?

Wir haben hier 2 KFB ohne Zustellvermerk und mein Chef ist sich nicht sicher, ob das bei KFB gegen den eigenen Mandanten auch so ist oder ob dieser im Parteibetrieb zugestellt werden muss.

Ich würde jetzt das Gericht anschreiben und um Aufbringung des Zustellvermerks bitten
StineP

#2

04.07.2007, 14:09

Der KFB wird auch gegen den eigenen Mdt normal zugestellt. Komisch ist das aber schon, wenn da kein Zustellvermerk drauf ist... !? Zustellkosten habt Ihr doch bezahlt, oder?

Würde auch mal das Gericht anschreiben, dass die den Zustellungsvermerk ergänzen sollen.
Bärchen

#3

04.07.2007, 14:14

Wir haben in den letzten Jahren nie Zustellkosten bezahlen müssen, wenn wir einen KFA gg. den Mandanten gestellt haben. Oder meinst du, ich sollte mal bei Gericht anrufen?
StineP

#4

04.07.2007, 14:17

Auf jeden Fall!! Vielleicht haben die das einfach vergessen!?
Luisa123456
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#5

04.07.2007, 14:18

Hat das Gericht sicher vergessen zu vermerken. Schick ihn einfach zurück und bitten darum, daß sie Dir auf der vollstreckbaren Ausfertigung das Zustelldatum einfügen. Die andere (einfache) Ausfertigung ist für Eure Akte. Die beim Gericht sind auch bloß Menschen :)
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#6

04.07.2007, 14:18

Das kann schlicht ein Versehen sein...

Eigentlich ist der Ablauf:
- Ausfertigung des VFB an Partei gegen ZU
- Nach Rückkehr der ZU vollstreckbare Ausfertigung des VFB (mit ZU-Vermerk) an RAe XY.
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Bärchen

#7

04.07.2007, 14:33

Wusste ich doch... Dann werde ich das gleich mal tun in der Hoffnung, dass das Gericht hierauf etwas schneller reagiert.

Oder ist das in Sachen vor dem Arbeitsgericht anders? Ich meine aber nicht
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#8

04.07.2007, 14:40

Eigentlich nicht.
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StineP

#9

04.07.2007, 14:41

Meine ich auch nicht... Unsere KFB gegen den eigenen Mandanten wurden auch beim ArbG gleich behandelt.
Bärchen

#10

04.07.2007, 14:47

Dann mal vielen vielen Dank!
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