Einsicht in das Schuldnerverzeichnis § 882 f

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#11

02.09.2014, 20:16

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❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#12

05.09.2014, 09:43

Hallo Zusammen :)

stehe gerade vor dem selben Problem mit einer nicht titulierten Forderung und wollte nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe :)

Ich könnte über das Vollstreckungsportal online Einsicht nehmen. Aber das wollen m eine Chefs nicht, wegen Onlineüberweisung pipapo....

Den Gerichtsvollzieher kann ich ja nicht beauftragen, da ich keinen Titel habe.

Das zentrale Vollstreckungsgericht kann ich auch nicht selber anschreiben, oder?

:thx
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Anahid
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#13

05.09.2014, 10:01

Nein, kannst Du nicht. Da kriegst Du auch keine Auskunft. Ob der Schuldner seit dem 01.01.2013 die VA geleistet hat, erfährst Du nur mit Titel, wenn Du dem GV einen Auftrag erteilst, die VA abzunehmen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#14

05.09.2014, 10:05

:thx

Dann sage ich das mal dem lieben Chef, dem das gar nicht passen wir :) Er ist ja schließlich Anwalt und will das wissen ;)
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Anahid
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#15

05.09.2014, 10:45

Passt mir auch nicht. Die Regelung ist absolut (sorry für den Ausdruck) bescheuert. :motz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#16

05.09.2014, 12:45

Bin deiner Meinung...
Das "Tolle" ist nur, dass mein Chef will, dass es irgendwie geht. Seine Begründung ist "ich bin Anwalt, das muss ja für mich irgendwie gehen"
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Anahid
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#17

05.09.2014, 13:22

Nein, auch Dein Chef als Rechtsanwalt bekommt keine Extrawürste gebraten. Gesetzliche Regelung ist gesetzliche Regelung. Die wird nicht für Deinen Chef, weil er Rechtsanwalt ist, ausgehebelt. :roll:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
tiko73

#18

05.09.2014, 19:03

katinka0508 hat geschrieben:Hallo Zusammen :)

stehe gerade vor dem selben Problem mit einer nicht titulierten Forderung und wollte nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe :)

Ich könnte über das Vollstreckungsportal online Einsicht nehmen. Aber das wollen m eine Chefs nicht, wegen Onlineüberweisung pipapo....

Den Gerichtsvollzieher kann ich ja nicht beauftragen, da ich keinen Titel habe.

Das zentrale Vollstreckungsgericht kann ich auch nicht selber anschreiben, oder?

:thx
Ich mach das immer so, dass ich nur bis zu der Seite gehe, wo oben steht, was es kostet. Sind es nur 4,50 € bespreche ich das mit Chefin und meist machen wir dann einfach einen Antrag auf Abnahme der VAK. Sind es mehr (neulich hatte ich über 100 €) dann legen wir die Akte erst mal beiseite :-)
MiaZ
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#19

06.09.2014, 08:54

Man kann NUR online ins Vollstreckungsportal "gucken"!

Ob ich wirklich eine entgeltliche Abfrage mache richtet sich bei mir dann auch nach der Höhe - bei 4,50 € ist es gar keine Frage - wenn es mehr ist dann zucke ich auch erst mal zurück!

Im Grunde möchte ich ja wissen, ob er die VAK geleistet hat - leider ist das ja nicht immer so eindeutig zu erkennen - eventuell hat er nur unendliche viele Eintragungen wegen der Nichtabgabe der VAK...

...also stell ich dann einfach nen Antrag auf Abgabe der VAK!
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#20

08.09.2014, 09:30

Ob die VAK geleistet wurde siehst Du nie im Vollstreckungsportal. Darum handhabe ich das wie tiko. Bei 4,50 € frage ich den Mandanten, ob ich das abfragen soll, ob das ein Eintrag oder eben kein Eintrag ist. Bei mehr teile ich dem Mandanten mit, dass hier schon mehrere gegen den Schuldner unterwegs sind.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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