Was kann ich noch vollstrecken? Auskünfte?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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refaworld
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#1

29.08.2014, 09:35

Hallo liebe Forenmitglieder! :wink1

Also hier mal der Sachverhalt und ich hoffe, daß mir vielleicht jemand einen Tipp geben kann.

Wir haben einen Mdt. in einer Arbeitsrechtssache vertreten. Der hat nicht gezahlt und uns sprichtwörtlich das Blaue vom Himmel gelogen. Wir haben dann das Mandat niedergelegt und Kfb beantragt. Diesen haben wir bekommen und einen Pfüb beantragt mit Drittschuldnern Arbeitsamt, Krankenkasse, Arbeitgeber, Bank, BG, und Finanzamt. Dies ist auch alles durchgegangen. Mdt. hat sich gemeldet und gesagt es tue ihm alles so leid bla bla bla und er möchte Ratenzahlungsvereinbarung. Haben wir gemacht. Es kam eine Rate im Dezember 2013 in Höhe von 150 €.

Mein Chef will jetzt irgendwas machen. Den Pfüb von damals hatten wir nach ZU an Arbeitsamt, Bank aufgehoben, nachdem der Mandant sich gemeldet hatte.

Mein Chef fragt, ob nach dem neuen ZV-Recht eine reine "Auskunftseinholung" als Maßnahme ohne etwas anderes, wie bei der Abnahme E.V. möglich ist, wo der GVZ dann Auskünfte bei der Rentenversicherung usw. einholt. Oder geht sowas nur in Verbindung mit etwas anderem?

Hat jemand irgendeine Idee wie ich weiter verfahren kann/sollte? Wir wollen unbedingt etwas gegen den unternehmen, weil der uns so über den Tisch gezogen hat. Weil die letzte ZV im Dez. 2013 war, wissen wir leider auch nicht mehr, welche Daten von dem Schuldner noch aktuell sind.
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#2

29.08.2014, 09:44

Nein, ein isolierter Antrag auf Drittauskünfte geht nicht. Ich würde an eurer Stelle erst mal eine EMA machen, wenn der Schuldner ausfindig zu machen ist, Antrag auf Abgabe der VA und dann mal weitersehen.
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#3

29.08.2014, 09:49

Warum hebt man einen Pfüb auf, wenn noch nicht vollständig beglichen ist?

@JSanny: Warum EMA?

Ich würde einen Antrag auf Abgabe der VA machen und Drittauskünfte anfordern, sofern die Forderung über 500,00 € ist.
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#4

29.08.2014, 09:55

EMA deshalb:
Weil die letzte ZV im Dez. 2013 war, wissen wir leider auch nicht mehr, welche Daten von dem Schuldner noch aktuell sind.
Dürfte günstiger werden, als die Auskunft des GV "Schuldner unbekannt verzogen".
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#5

29.08.2014, 10:15

JSanny hat geschrieben:EMA deshalb:
Weil die letzte ZV im Dez. 2013 war, wissen wir leider auch nicht mehr, welche Daten von dem Schuldner noch aktuell sind.
Dürfte günstiger werden, als die Auskunft des GV "Schuldner unbekannt verzogen".
Günstiger, aber vor allem produktiver, denn von einer Auskunft, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist, hat man im Endeffekt gar nichts und man muss so oder so eine EMA-Anfrage starten.
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#6

29.08.2014, 10:22

Macht ihr das immer so, wenn ihr ein paar Monate in einer ZV-Sache nichts gemacht habt?

Ich finde die Kosten gegenüber dem Mandanten dann abzurechnen problematisch, wenn dabei herauskommt, dass der immer noch dort wohnt.
MiaZ
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#7

29.08.2014, 18:26

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann vollstreckt ihr ja gegen den eigenen Mandanten - also kostenmäßig muss man sich dann ja nicht die ganz großen Gedanken machen!

Vielleicht für den Anfang mal einfach ne Zahlungsaufforderung schicken - wenn die nicht zurückkommt sollte er dort ja immer noch wohnen!

Vorher noch mal ins Vollstreckungsportal gucken und eventuell einfach nur einen Antrag auf Abgabe der VAK stellen - eventuell mit Drittauskünften!
MFausB

#8

01.09.2014, 08:54

MiaZ hat geschrieben:Wenn ich es richtig verstanden habe, dann vollstreckt ihr ja gegen den eigenen Mandanten - also kostenmäßig muss man sich dann ja nicht die ganz großen Gedanken machen!

Vielleicht für den Anfang mal einfach ne Zahlungsaufforderung schicken - wenn die nicht zurückkommt sollte er dort ja immer noch wohnen!

Vorher noch mal ins Vollstreckungsportal gucken und eventuell einfach nur einen Antrag auf Abgabe der VAK stellen - eventuell mit Drittauskünften!
Hab auch hin und wieder vom GV erfahren, dass der Schuldner dort (schon längst) nicht mehr wohnt. Kann ein Gespräch mit dem zuständigen GV immer nur wärmstens ans Herz legen. Auch wenn manche der Herren sehr mürrisch sind, erteilen sie in vielen Fällen doch sehr hilfreiche Auskünfte.
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#9

01.09.2014, 19:17

Hallo,
wenn ich es recht verstehe, geht es um eine eigene Forderung der Kanzlei.
Was hält euch davon ab, erneut eine Kontopfändung zu machen, auf das Konto, von dem die Zahlung in 12/2013 kam?
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