![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Also hier mal der Sachverhalt und ich hoffe, daß mir vielleicht jemand einen Tipp geben kann.
Wir haben einen Mdt. in einer Arbeitsrechtssache vertreten. Der hat nicht gezahlt und uns sprichtwörtlich das Blaue vom Himmel gelogen. Wir haben dann das Mandat niedergelegt und Kfb beantragt. Diesen haben wir bekommen und einen Pfüb beantragt mit Drittschuldnern Arbeitsamt, Krankenkasse, Arbeitgeber, Bank, BG, und Finanzamt. Dies ist auch alles durchgegangen. Mdt. hat sich gemeldet und gesagt es tue ihm alles so leid bla bla bla und er möchte Ratenzahlungsvereinbarung. Haben wir gemacht. Es kam eine Rate im Dezember 2013 in Höhe von 150 €.
Mein Chef will jetzt irgendwas machen. Den Pfüb von damals hatten wir nach ZU an Arbeitsamt, Bank aufgehoben, nachdem der Mandant sich gemeldet hatte.
Mein Chef fragt, ob nach dem neuen ZV-Recht eine reine "Auskunftseinholung" als Maßnahme ohne etwas anderes, wie bei der Abnahme E.V. möglich ist, wo der GVZ dann Auskünfte bei der Rentenversicherung usw. einholt. Oder geht sowas nur in Verbindung mit etwas anderem?
Hat jemand irgendeine Idee wie ich weiter verfahren kann/sollte? Wir wollen unbedingt etwas gegen den unternehmen, weil der uns so über den Tisch gezogen hat. Weil die letzte ZV im Dez. 2013 war, wissen wir leider auch nicht mehr, welche Daten von dem Schuldner noch aktuell sind.