Mögliche Kosten einer ZV inkl. GVZ-Kosten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Ernie

#11

29.08.2014, 12:23

Muschel hat geschrieben:Haben ja nun schon einen ZV-Auftrag gestellt und vom Gericht ein Schreiben bekommen wegen der Begründung der Beiordnung.
Habt Ihr PKH für die beabsichtigte Zwangsvollstreckung beantragt ODER habt Ihr eine ZV ausgebracht und parallel dazu den PKH-Antrag gestellt?
Ernie

#12

29.08.2014, 12:25

Muschel hat geschrieben:Bekommen wir dann nur eine 0,3 Gebühr wegen Vermögensauskunft aus dem Wert max. 2.000,00 € oder für die Einholung der Auskünfte noch eine extra Gebühr?
Wenn Ihr die einzuholende Forderung z.B. auf EUR 700,00 beschränkt, dann bekommt Ihr auch nur die Gebühr 3309 VV RVG nach diesem Wert. Eine Zusatzgebühr für die Einholung der Drittauskünfte gibt´s nicht.
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