Akteneinsicht bei Gerichtsvollzieher ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
pyromane
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#1

04.07.2007, 10:38

Hallo zusammen,

Folgende Situation:

Schuldner will EV nicht abgeben und hatt deshalb zwei Haftbefehle gegen sich erlassen bekommen.

Weil die Urteile bzw. Kostenentscheidungen schon einige Zeit her sind möchte er Akteneinsicht in die Akten des Gerichtsvollziehers. (in den Akten des Vollstreckungsgericht ist nur enthalten der Haftbefehl, entsprechender Antrag des GV und ein Laufzettel).

Frage: Bekommt der Schuldner über einen RA Einsicht in die Akten des Gerichtsvollziehers?

Besten Dank für Hinweise

Pyro
Rina4ka
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#2

04.07.2007, 10:49

Ich glaube die Gerichtvollzieher haben garkeine Akten über die einzelnen Schuldner, sondern für jeden Fall neu den sie bearbeiten.
Also probieren kann man ja, aber ich glaube nicht das der GV so etwas macht.
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wifey
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#3

04.07.2007, 10:54

Na, hier werden doch unsere Gerichtsvollzieher bestimmt weiterhelfen - oder?
Viele Grüße

ich
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Grübchen
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#4

04.07.2007, 11:03

GVZ haben keine AKten für einen Schuldner immer nur für den einen Auftrag den sie bekommen. Was willst Du denn da finden? VErsteh das Anliegen gar nicht.
Zuletzt geändert von Grübchen am 04.07.2007, 11:05, insgesamt 1-mal geändert.
LG Grübchen
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Grübchen
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#5

04.07.2007, 11:05

Wäre schön wenn Du dich erstmal vorstellst im entsprechenden Bereich. Danke
LG Grübchen
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blackcat
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#6

04.07.2007, 11:06

Möchte ja niemanden zu nahe treten, aber kann es sein, dass Pyromane selbst der Schuldner ist?!
StineP

#7

04.07.2007, 11:10

Sieht zumindest so aus *augen aufsperr*
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blackcat
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#8

04.07.2007, 11:14

Ich hab Andreas mal ne PN geschickt...
pyromane
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#9

04.07.2007, 11:14

Nein, bin nicht selber der Schuldner :-) sondern Mitarbeiter in einer, sonst eigentlich eher strafrechtlich ausgerichteten RA-Kanzlei.

Es geht um die Frage, ob die Kostenansprüche der Gerichtskasse verjährt sind. Hierzu geben die Vollstreckungsakten keinen Aufschluss (s.o.). Zur Prüfung müsste daher in die "Sonderakte" des GV Einsicht genommen werden. Diese "Sonderakte" hat der GV zur Beantragung des Haftbefehl dem Vollstreckungsgericht vorgelegt (geht aus Antrag des GV an das Amtsgericht hervor).
StineP

#10

04.07.2007, 11:16

Du solltest deinen Beruf eintragen.

Die Frage ist ja im Grunde eine andere als die ursprünglich gestellte. Kann nicht mehr so richtig folgen. Weshalb interessiert ihr euch für die Verjährung von Kostenansprüchen der Gerichtskasse?
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