ZV Photovoltaik

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Ulili
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 462
Registriert: 09.06.2011, 19:53
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

19.08.2014, 11:27

Halo,

hat jemand von euch mit so einer Sache schon Erfahrungen gemacht? Kann mir jemand sagen,wie ich das in einem Pfüb genau bezeichne oder wie ich da vorgehe?

:thx
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

19.08.2014, 15:49

Hast du denn ein Vermögensverzeichnis vorliegen, damit du weißt, an wen der Strom abgeführt wird?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
-lehmy-girl-
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 295
Registriert: 09.01.2009, 11:39
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#3

19.08.2014, 16:22

stimme sonnenkind zu.

Drittschuldner: z. B. die N-ERGIE

und als Anspruch:
aus laufender Geschäftsverbindung,
hier: Kaufvertrag bzw. Einspeisevergütungsvertrag für Photovoltaikanlage.

wir haben das bisher noch nicht so oft gemacht. aber es hat funktioniert. ;)
Antworten