KfA bei Abweisung Inso-Antrag?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Carmen
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#1

03.07.2007, 15:03

Hallo ihr Lieben,

hab ne kleine Frage, vielleicht könnt Ihr mir helfen. Unsere Gegnerin hat Insolvenzantrag gegen unsere Mandantschaft beim AG eingereicht. Dieser ist jedoch als unzulässig zurückgewiesen worden.
Kann ich einen KfA an das AG stellen?
StineP

#2

03.07.2007, 15:14

Ich meine nicht...
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#3

03.07.2007, 19:09

WElche Kosten sollenn denn festgesetzt werden? :bahnhof
Eure für das angebl. Insolvenzverfahren oder soll es ein KfA in einer völlig anderen Angelegenheit sein? :sorry :doof
Viele Grüße

ich
Carmen
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#4

04.07.2007, 08:10

Die Kosten, die unserer Partei entstanden sind. Es ist ja ein Verfahren vom Gericht eingeleitet worden und wir mussten zum Insolvenzantrag Stellung nehmen und es erging ein Beschluss, dass der Antrag als unzulässig zurückgewiesen wurde, da die Gegnerin diesen nicht ausreichend glaubhaft gemacht hat.
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#5

04.07.2007, 10:32

Meines Wissens nach gibt es für diesen Fall keinen Anwaltszwang. Euer Mandant hätte also selber zum Gericht gehen können und selber meckern können.

Also meiner Meinung nach kein KFA
Viele Grüße

ich
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