Seite 1 von 1

Versicherungsträger / Öffentliche Zustellung

Verfasst: 14.08.2014, 11:52
von Schreibblitz
Hallo zusammen,

könnt Ihr mir sagen, ob man bei öffentlicher Zustellung in einer Familiensache die Versicherungsträger hierüber in Kenntnis setzen muss und ob man eine vollstreckbare Ausfertigung benötigt?

Ich sag schon mal :thx

Re: Versicherungsträger / Öffentliche Zustellung

Verfasst: 14.08.2014, 12:57
von LittleRheindorf
Was möchtest du denn öffentlich zustellen? und von was meinst du eine vollstreckbare Ausfertigung zu brauchen???

Re: Versicherungsträger / Öffentliche Zustellung

Verfasst: 14.08.2014, 13:35
von Schreibblitz
Ups, sorry. Hätte vielleicht Vorteile gehabt, das dazu zu schreiben. :oops: Wir haben hier einen öffentlich zugestellten Beschluss mit Rechtskraftvermerk bezüglich Versorgungsausgleich.

Re: Versicherungsträger / Öffentliche Zustellung

Verfasst: 15.08.2014, 09:58
von LittleRheindorf
An die Versorgungsträger stellt das Gericht den Beschluss doch von Amts wegen zu.

und wieso solltest du eine vollstreckbare Ausfertigung brauchen?

Re: Versicherungsträger / Öffentliche Zustellung

Verfasst: 15.08.2014, 10:07
von Schreibblitz
:thx