Herausgabe eines Pfandscheins mit anschl. Herausgabepfändung
Verfasst: 13.08.2014, 15:23
Hallöchen ihr lieben,
ich stehe leider etwas auf dem Schlauch und dachte mir, ich lasse euch an meinem Schlamassel teilhaben.
Wir haben für Mdt. einen Gegenstand bei der Gegenseite eingeklagt, rechtskräftiges Urteil, dass Gegner den Gegenstand herausgeben muss liegt vor, zwischenzeitlich hatte ich auch vollstreckt. Der Schuldner hat dann beim GVZ einen Pfandschein vorgelegt wonach er den Gegenstand gepfändet hat.
Nun soll ich lt. meinem Chef einen PfÜB gegenüber dem Pfandhaus ausbringen um den Herausgabeanspruch des Schuldners gegenüber dem Pfandhaus zu pfänden und im Wege der Hilfspfändung den GVZ damit beauftragen den Pfandschein beim Schuldner abzuholen.
Ist es denn aber nicht schlauer, zunächst mal den GVZ zu beauftragen den Pfandschein da abzuholen und im Anschluss die Pfändung gegenüber dem Pfandleihaus zu machen? Das Problem ist hier auch, dass der zuständige Gerichtsvollzieher die Sache als "nicht so dringend" ansieht, da es "nur" um einen Wert von 250,00 Euro geht und der die Sache schon bei der Herausgabe ZV ewig hat liegen lassen - auch ne Frechheit.
Wenn ich doch einen PfÜB an das Pfandleihaus mache, dann sagen die doch wahrscheinlich eh "Ätsch, du hast keinen Pfandschein also bekommste nix" oder seh ich das falsch? Je mehr ich darüber nachdenke umso mehr entsteht Chaos in meinem Köpfchen xD
Im Voraus schonmal vielen Dank für alle die mir helfen wollen mein Chaos zu bewältigen.
ich stehe leider etwas auf dem Schlauch und dachte mir, ich lasse euch an meinem Schlamassel teilhaben.
Wir haben für Mdt. einen Gegenstand bei der Gegenseite eingeklagt, rechtskräftiges Urteil, dass Gegner den Gegenstand herausgeben muss liegt vor, zwischenzeitlich hatte ich auch vollstreckt. Der Schuldner hat dann beim GVZ einen Pfandschein vorgelegt wonach er den Gegenstand gepfändet hat.
Nun soll ich lt. meinem Chef einen PfÜB gegenüber dem Pfandhaus ausbringen um den Herausgabeanspruch des Schuldners gegenüber dem Pfandhaus zu pfänden und im Wege der Hilfspfändung den GVZ damit beauftragen den Pfandschein beim Schuldner abzuholen.
Ist es denn aber nicht schlauer, zunächst mal den GVZ zu beauftragen den Pfandschein da abzuholen und im Anschluss die Pfändung gegenüber dem Pfandleihaus zu machen? Das Problem ist hier auch, dass der zuständige Gerichtsvollzieher die Sache als "nicht so dringend" ansieht, da es "nur" um einen Wert von 250,00 Euro geht und der die Sache schon bei der Herausgabe ZV ewig hat liegen lassen - auch ne Frechheit.
Wenn ich doch einen PfÜB an das Pfandleihaus mache, dann sagen die doch wahrscheinlich eh "Ätsch, du hast keinen Pfandschein also bekommste nix" oder seh ich das falsch? Je mehr ich darüber nachdenke umso mehr entsteht Chaos in meinem Köpfchen xD
Im Voraus schonmal vielen Dank für alle die mir helfen wollen mein Chaos zu bewältigen.