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Re: Gerichtsvollzieherin pfändet einfach nicht

Verfasst: 10.09.2014, 18:45
von Soenny
kann ich dann die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft öffentlich zustellen lassen?
Bringt dir aber eher nichts, falls das überhaupt geht :ka Ich glaube kaum, daß der SC dann freiwillig beim GV auftaucht. Dafür müßte er ja auch erst einmal den öffentlichen Aushang im Gericht lesen.

Ich würde mal das zuständige Meldeamt anschreiben, Sachverhalt schildern und bitten, den Außendienst mit Ermittlungen zu beauftragen.

Der Mandant weiß es ja scheinbar auch nicht genau, ob der SC da noch wohnt oder nicht, wenn er sagt "Der wohnt da oder hat da gewohnt." Weil "hat da gewohnt" bringt dir auch nichts.

Wie hoch ist die Forderung denn? Wenn es reicht für Drittauskünfte, diese entweder beantragen oder falls schon geschehen, den GV nochmals auffordern, die Drittauskünfte einzuholen, vielleicht ergibt sich daraus etwas.

Re: Gerichtsvollzieherin pfändet einfach nicht

Verfasst: 11.09.2014, 10:40
von Geniesserin
A13 hat geschrieben: Er geht so gar an sein Telefon bei der Arbeit. Nun habe ich einen GVZ damit beauftragt, zu seiner Arbeit zu gehen und zu darauf zu hoffen, dass er rauskommt, damit er pfänden kann (er darf ja leider nur mit Zustimmung des Arbeitgebers ZV-Maßnahmen ausführen und da er selbst GF ist, wird er der ZV am Arbeitsplatz nicht zustimmen).

Muhuuu ich bin am Ende ... :/
Ich habe jetzt nicht alles in dem Thread gelesen, ist der Schuldner GF einer im HR eingetragenen Firma? Dann mal beim HR nachfragen oder falls nicht, beim Gewerbeamt. Da muss ja auch eine Anschrift mal hinterlegt worden sein. Vielleicht hilft das dem EMA weiter (evtl. mit Geburtsdatum).

Dass der Schuldner für die Vollstreckung aus der Firma rauskommt, kann ich mir weniger vorstellen. Wenn der Mdt. nahe der Firma wohnt, vielleicht will er mal Detektiv spielen? Der Aufwand ist aber alles eine Frage der Forderungshöhe - wie immer.