Bringt dir aber eher nichts, falls das überhaupt geht Ich glaube kaum, daß der SC dann freiwillig beim GV auftaucht. Dafür müßte er ja auch erst einmal den öffentlichen Aushang im Gericht lesen.kann ich dann die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft öffentlich zustellen lassen?
Ich würde mal das zuständige Meldeamt anschreiben, Sachverhalt schildern und bitten, den Außendienst mit Ermittlungen zu beauftragen.
Der Mandant weiß es ja scheinbar auch nicht genau, ob der SC da noch wohnt oder nicht, wenn er sagt "Der wohnt da oder hat da gewohnt." Weil "hat da gewohnt" bringt dir auch nichts.
Wie hoch ist die Forderung denn? Wenn es reicht für Drittauskünfte, diese entweder beantragen oder falls schon geschehen, den GV nochmals auffordern, die Drittauskünfte einzuholen, vielleicht ergibt sich daraus etwas.