Gerichtsvollzieherin pfändet einfach nicht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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A13
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#1

12.08.2014, 12:32

Hallo Leute,

also sowas habe ich ja noch nie erlebt. Da möchte ich mich nach dem Sachstand meiner Zwangsvollstreckungshandlung erkundigen und da teilt mir die Gerichtsvollzieherin doch glatt mit, dass sie den Sachpfänder zwar bei hatte und vollstrecken wollte, sie aber keinen Parkplatz in der Stadt finden konnte. Kurzerhand ist sie dann einfach abgezogen...

Als ich ihr sagte, dass ich das alles andere als witzig finde, da der Schuldner aufgrund anderweitiger Zwangsvollstreckungshandlungen weiß, dass wir nichts unversucht lassen, nunmehr alles beiseite schaffen könnte, sagte sie nur, sie hätte keine Lust ein Knöllchen zu bekommen...

So liebe Leute, was kann ich denn jetzt machen? Dienstaufsichtsbeschwerde oder what? Ich habe das wie gesagt noch nie erlebt ....

Liebe Grüße

A13
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#2

12.08.2014, 12:39

Gleich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde loszulegen finde ich persönlich nicht so gut.

Ich würde die Gerichtsvollzieherin nochmals kurz per Fax anschreiben und auf die Dringlichkeit hinweisen und darum ersuchen, dass die Pfändung umgehend erledigt wird. Du kannst ja dann in deinem Schreiben eine Dienstaufsichtsbeschwerde andeuten.
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A13
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#3

12.08.2014, 12:45

Naja wie gesagt, als ich meinte, dass es dringend sei, sagte sie nur, dass sie nicht nur unsere Sache bearbeite. Das kann ich auch absolut nachvollziehen, aber sie hat ja noch nicht mal meine Bedenken verstanden. Ich find das nur so dreist zu sagen, dass man nicht pfänden kann, weil sie keinen Parkplatz gefunden hat und keinen Bock auf ein Knöllchen hat...

Mal sehen, wie sie das ganze abrechnet... wahrscheinlich als nicht erledigte Amtshandlung ... hahaha der Knüller :)
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Soenny
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#4

12.08.2014, 12:55

Ich würde sie bitten, mir das mal schriftlich zu geben und dann würde selbst ich und ich bin mit so was echt zögerlich, eine DAB machen, das ist ja schon fast unverschämt.
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icerose
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#5

12.08.2014, 13:41

Aber hallo, langsam wirds bunt. In deinem Fall würd ich noch ein kurzes Anschreiben machen mit ner kurzen Frist - 2 Wochen - und danach sofort die DAB! Ist ja doll! :evil:

Ich hatte auch schon etwas schönes: Kombinierter ZVA 05.06.2013, Rücksendung Titel mit Rechnung (nicht erledigte Amtshandlung + Auslagen und so) Mitte November 13 mit der Bemerkung: "Der Schuldner wird sich mit Ihnen zwecks Klärung in Verbindung setzen."
Mit dem hab ich direkt telefoniert und ihn sinngemäß gefragt, ob es sonst noch geht. Er solle gefälligst seinen Auftrag erledigen. Vielleicht würde mit dem Schuldner gesprochen, wenn ein erheblicher Teil der Forderung gezahlt wird, ansonsten ZV bzw. VAK. Hammer! Zwischenzeitlich hat er mit Gebühr für Ratenzahlungsvereinbarung alles beglichen - ohne eine VAK abgeben zu müssen. :mrgreen:
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#6

12.08.2014, 14:42

Ich würde so vorgehen, wie von JSanny vorgeschlagen. Sie soll die Begründung "Parkplatzmangel" bitte mal schriftlich mitteilen, das bräuchtest Du für Deine Unterlagen. Normalerweise müsste sie den Wink mit dem Zaunpfahl verstehen. Vielleicht führt sie in dieser Begründung dann ja auch aus, weshalb es ihr nicht zumutbar ist, erforderlichenfalls ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen oder - mal ganz verrückt gedacht - sogar einige Schritte vom nächstgelegenen Parkplatz bis zum Schuldnerwohnsitz zu Fuß zu gehen oder sich dann per Klapprad auf den Weg zu machen, wenn die Verkehrssituation dort so extrem ist, dass man dort nie parken kann.
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#7

12.08.2014, 14:50

Das ist ja echt ein starkes Stück. Vor allem wird dies ja nicht der einzige Schuldner in der Gegend sein. Ich seh das wie Pitt, dann muss sie halt auf Öffentliche Verkehrsmittel oder ihre Füße zurückgreifen.
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#8

12.08.2014, 14:55

@A13: Halt uns doch mal auf dem Laufenden, wie die Sache weiter ging....
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#9

19.08.2014, 12:23

Hallo zusammen :knutsch

die Akte habe ich jetzt erst einmal auf WV gelegt, in der Hoffnung, dass sie bis dahin die ZV erledigt hat. Sollte das tatsächlich nicht der Fall gewesen sein, werde ich wie JSanny vorgeschlagen hat, vorgehen.

Ich finde das auch echt ne Zumutung. Dann soll sie, wie ihr auch sagt, einfach die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen oder mehrere Gänge miteinander verbinden... ich versteh es einfach nicht.

Das tolle ist ja auch immer wieder, dass man sie und ihre absolut "nette" Kollegin, die ebenfalls so einen Unfug treibt, nie telefonisch erreicht. Eine schriftliche Rückmeldung bekommt man auch nicht.

Ich kann das ja alles verstehen, dass seit der Reform der ZV die GVZ so viel zu tun haben und dass sie deren Aufgabengebiet verschoben hat. Also damit meine ich die Verteilung der Arbeit... 80 Prozent im Büro und 20 Prozent Außendienst. Aber es bekommen doch auch andere GVZ das hin :) Mit zwei anderen GVZ stehe ich im ständigen Kontakt und da merke ich auch richtig die Arbeitsbegeisterung und bei manchen hört man schon am Telefon, wie böse und genervt die von allem sind... dass dann einige das an mich auslassen, finde ich echt nicht in Ordnung. Wir sind schließlich alle Dienstleister und wenn ich nett am Telefon bin, möchte ich auch gern, dass mein Gegenüber nett zu mir ist :)

Naja... ich halte euch auf dem Laufenden :)
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#10

20.08.2014, 09:14

Hallo meine Lieben :wink1

heute kam der Brief der GVZ...sie war wohl dort und jetzt das beste...:Sie sagt, der Schuldner sei unbekannt verzogen. In der Wohnung lebe nur noch seine Ehefrau, von der er sich trennte und sein Sohn. Er sei "wohl" abgemeldet und halte sich momentan in England auf .... Muss ich dazu noch etwas sagen?

Jetzt hab ich aber trotzdem eine Frage: Definiert mir mal einer "Wohnung im Sinne des Gesetzes"? Ich bin bei der ZV immer vom Wohnsitz des Schuldners ausgegangen und habe da § 7 BGB herangezogen: (1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz. (2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.

Jetzt schreibt sie, dass Wohnung im Sinne des Gesetzes der Ort ist, an welchem sich der Schlafplatz als Lebensmittelpunkt befindet....und dass er sich seit längerem dort nicht mehr aufhält....

Ich verstehe auch nicht, warum sie nicht eine EMA eingeholt hat... wir haben sie ja damit beauftragt... sie verlässt sich da einfach auf die Aussage der Ehefrau des Schuldners ... :evil:

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