Wir haben gegen einen Schuldner die Zwangsvollstreckung betrieben. Als dieser nicht aufzufinden war, wurde gegen ihn Strafanzeige erstattet. Hier fallen ja RA-Gebühren an.
Was meint ihr, sind diese Kosten auch Kosten der Zwangsvollstreckung?
Strafanzeige, Kosten der ZV?
- butterflybabe
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2404
- Registriert: 30.04.2007, 12:40
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Bayern
- butterflybabe
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2404
- Registriert: 30.04.2007, 12:40
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Bayern
Nachtrag:
Aber wie mache ich diese dann gegen den Schuldner geltend? Gar nicht?
Aber wie mache ich diese dann gegen den Schuldner geltend? Gar nicht?
Weil Ihr den Schuldner nicht finden konntet, habt ihr Strafanzeige eingereicht? Macht ihr das immer so?
Ich wüsste nicht, dass man diese Kosten in der ZV erstattet verlangen kann.
Ich wüsste nicht, dass man diese Kosten in der ZV erstattet verlangen kann.