Zwangsversteigerung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jacare
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#1

11.08.2014, 10:48

Hallo. Ich brauche dringend Hilfe. Mache so einen Antrag zum ersten Mal.

Der Schuldner besitzt insgesamt vier Wohnungen zusammen mit seiner Frau. Unser Mandant (der Verwalter) hat Forderungen gegen den Schuldern (Wohngeldrückstände u. Rückstände Reparaturfonds) hinsichtlich jeder einzelnen Wohnung. Wir haben bereits einen Titel durch das Mahnverfahren und möchten jetzt, dass eine der Wohnung zwangsversteigert wird.

Ist das einfach so möglich aus einem VB die Zwangsversteigerung heraus zu betreiben und falls ja, kann ich nur die Forderungen anmelden, die auch die ausgewählte Wohnung betreffen oder kann ich sämtliche Forderungen bzgl. aller Wohnungen angeben?


Vielen vielen Dank!!
Jupp03/11

#2

11.08.2014, 11:19

Zunächst stellt sich wohl die Frage, warum auch nicht gegen die Ehefrau als Miteigentümerin tituliert wurde. Die Zwangsversteigerung ist grundsätzlich mit einem VB möglich, hier kann jedoch zur Zeit nur der Antrag bzgl. des 1/2-Anteils des Ehemanns gestellt werden. Und wer ersteigert schon einen 1/2-Anteil.
Somit muss der Weg über die Pfändung der Aufhebung der Gemeinschaft gesucht werden. Entsprechendes war hier bereits mehrfach Thema.
Jacare
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#3

11.08.2014, 11:29

entschuldige, da hab ich mich falsch ausgedrückt. Diese eine Wohnung die gehört nur ihm. Die drei anderen gehören beide. Einer der Titel ist gegen beide.
Jacare
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#4

11.08.2014, 11:55

ich muss unbedingt wissen, welche Ansprüche ich geltend machen kann.
Geiselmann
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#5

11.08.2014, 18:54

Hallo,

in RKL 3 (§ 10 Abs. 1 ZVG) kann das Verfahren nur betrieben werden in das Eigentum des Schuldners aus Rückständen der betreffenden Wohnung.
In RKL 5 kann in alle Wohnungen/Anteile des Schuldners betrieben werden.

S. Geiselmann
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