Antrag auf Erlass Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mia23
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 18.09.2012, 14:21
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: WinMacs

#1

08.08.2014, 09:52

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Bin gerade dabei einen Pfüb auszufüllen über RA-Micro. RA-Micro trägt die Daten aus dem Foko ja schon automatisch selbst ein, ich weiß allerdings nicht ob das so richtig sein kann. Das Programm führt die Zinsen auf HF extra auf und verzinst diese nochmal mit 5 Prozentpunkten ab dem morgigen Datum.. Das verwirrt mich irgendwie und ich weiß nicht weiter. Dann die Rechtsanwaltskosten habe ich unter "festgesetzte Kosten" gebucht, da diese auch verzinst werden sollen. Das wird auch so unter festgesetzte Kosten im Pfüb durch das Programm voreingetragen und die Zinsen daraus werden auch wieder extra mit 5 Prozentpunkten verzinst ?!? Wäre froh, wenn mir jemand helfen kann.. Danke
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

08.08.2014, 09:55

Welche Rechtsanwaltskosten? Die für MB und VB, dann stimmt es, dass diese (wenn du es angekreuzt hast) verzinst werden. Falls du Kosten der ZV meinst, kannst du diese nicht einfach so verzinsen. Hier müsstest du diese extra festsetzen lassen, damit du Zinsen darauf verlangen kannst.

Bezüglich Zinsen der Hauptforderung stimmt es, was dir dein Programm vorschlägt. Es führt die Zinsen bis heute auf und gibt an, dass die Hauptforderung ab Morgen weiter zu verzinsen ist.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
mia23
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 18.09.2012, 14:21
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: WinMacs

#3

08.08.2014, 10:09

Ne der Mandant hat Mahnverfahren selbst eingeleitet, hat aber den VB dann nie beantragt, da Schuldnerin unbekannt verzogen.. Hat uns jetzt kürzlich erst damit beauftragt, Schuldnerin außergerichtlich nochmals anzumahnen. Als daruafhin keine Reaktion erfolgte, haben wir die ZV eingeleitet. Also bei den RA-Kosten handelt es sich um die Geschäftsgebühr für das Aufforderungsschreiben. Die RA-Kosten für ZV dann also erstmal unverzinslich eintragen bei Regelgebühren? Die Gerichtskosten die der Mandant hatte für seinen MB kann ich doch dann auch ins Foko aufnehmen oder?
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#4

08.08.2014, 10:21

Hier ist dann allerdings keine Geschäftsgebühr angefallen. Du hattest ja schon einen Titel vorliegen. Dann erhältst du hier eine 3309 Gebühr, welche du dann auf die spätere ZV-Maßnahme anrechnen musst. Die GK eures Mandanten kannst du selbstverständlich im Foko aufnehmen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

08.08.2014, 10:21

Wer hat den VB beantragt?

Die Gebühren für eine Vollstreckungsvorankündigung sind auf die Gebühren für die nachfolgende ZV anzurechnen.

Die GK für das Mahnverfahren könnten verzinst werden, wenn der Mandant das entsprechend beantragt hat. Dies ergibt sich aus dem VB.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
mia23
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 18.09.2012, 14:21
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: WinMacs

#6

08.08.2014, 10:35

Es liegt ja kein VB vor, Mandant hat dann Sache nicht mehr weiter betrieben. Ist dann so vor sich hingedümpelt. Als vollstreckbren Titel haben wir in diesem Fall einen Kaufvertrag.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#7

08.08.2014, 10:40

:shock:

Du kannst doch nicht aus einem Kaufvertrag vollstrecken. Schon mal was von den Vollstreckungsvoraussetzen
- Titel, Klausel, Zustellung - was gehört?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
mia23
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 18.09.2012, 14:21
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: WinMacs

#8

08.08.2014, 10:48

Ich habe doch die vollstreckbare Ausfertigung
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#9

08.08.2014, 10:57

Von einem Kaufvertrag?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#10

08.08.2014, 11:11

Liesel hat geschrieben:Von einem Kaufvertrag?
Vollstreckbare Ausfertigung notarieller Kaufvertrag? Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung? *kristallkugelpolier* ;)
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Antworten