KFB erwirkt, Schuldner unbekannt verzogen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
elli_m77
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#1

07.08.2014, 20:09

Hallo,

heute brauche ich mal Eure Hilfe.

Folgender Fall:

Wir haben einen Schuldner, der es immer gut verstanden hat, "unauffindbar" zu sein. Viele Anschriftenermittlungen verliefen erfolglos, bis dann tatsächlich - eines Tages - der MB zugestellt und schlussendlich auch ein VB erlassen werden konnte. Zwangsvollstreckungsversuche im Anschluss waren erfolglos, da der Schuldner inzwischen wieder mal unbekannt verzogen war. Anfragen beim Einwohnermeldeamt ergaben, dass er mal hier und mal da - unter drei verschiedenen Adressen in zwei verschiedenen Bundesländern - gemeldet gewesen ist. Nun haben wir die bislang angefallenen Zwangsvollstreckungskosten festsetzen lassen, die Zustellung per Post war aber nicht möglich, da der Schuldner mal wieder nicht unter der zuletzt bekannten Anschrift wohnhaft ist. Zustellung erfolgte nun aber wohl öffentlich. Was mache ich nun? Ohne aktuelle Anschrift des Schuldners kann ich ja schlecht den GVZ losschicken? Zumal ich nicht weiß, in welcher Stadt unser Schuldner mal wieder wohnt - in Leverkusen oder in Stuttgart. Wie bekomme ich denn nun die zustellfähige Anschrift raus?

Danke schon mal im Voraus.

LG, elli_m77
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Soenny
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#2

07.08.2014, 20:16

Wie hoch ist die Forderung?
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alraune
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#3

08.08.2014, 10:26

Wenn es sich nicht nur um eine geringe Forderung handelt, eine aktuelle EMA-Anfrage nichts ergibt und der Mandant einverstanden ist, würde ich mal eine Detektei beauftragen. Die haben mir schon so manchen Schuldner erfolgreich ausfindig gemacht. Um die Kosten gering zu halten, schreibe ich der Detektei im Vorfeld immer alles, was ich bereits selbst rausgefunden habe, also Geburtsdatum, alle Vornamen, alle bekannten früheren Anschriften, Arbeitgeber, Bankkonten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, etc. pp. Jede Kleinigkeit kann hilfreich sein.

Nicht vergessen, den Schuldner nach unbekannt abzumelden, wenn er noch irgendwo gemeldet sein sollte, wo er nachweislich nicht (mehr) wohnt. Wenn er beispielsweise Sozialleistungen beziehen möchte, muss er sich dann nämlich wieder polizeilich anmelden, ohne Meldeanschrift gibt's kein Geld.
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#4

08.08.2014, 11:02

das ist eine gute Idee den Schuldner abzumelden. aber wie und wo macht man das? EMA letzter Wohnsitz und dann Schreiben von gvz beifügen, dass Schuldner dort nicht mehr wohnt?
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alraune
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#5

08.08.2014, 11:34

Genau. Schreiben an das Meldeamt, wo der Schuldner zuletzt gemeldet war, Kopie der EMA und des GVZ-Schreibens beifügen, und Abmeldung nach unbekannt beantragen. Ich bitte das Amt in diesem Schreiben auch immer um eine Benachrichtigung wenn der Schuldner sich wieder neu an- bzw. ummeldet. Manchmal bekommt man darauf eine Antwort, manchmal nicht. Dann halt in drei Monaten eine neue EMA-Anfrage machen.
anni22
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#6

08.08.2014, 15:15

Darf man als RA den Schuldner wirklich vom Wohnsitz einfach so abmelden?
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
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#7

08.08.2014, 18:07

Hallo,

also zuerst mal Danke für die vielen Antworten.

Die Hauptforderung war schon recht hoch, ca. 2000 €. Und dann kommen ja noch die Kosten für Tätigwerden des RA, GVZ und diverse Meldeanfragen hinzu. Also es ist schon einiges.

An eine Detektei habe ich bislang noch nicht gedacht. Wie sind denn da so die Kosten? Und wie findet man seriöse Detekteien?

Bis vor ca. 1 Jahr haben wir immer gute Erfahrungen mit der Erstattung einer Strafanzeige gehabt. Leider ist das nicht immer möglich, z. B. wenn wir Ärzte vertreten. Ärzte unterliegen ja der Schweigepflicht und da gab es wohl schon so einige negative Urteile. Schade eigentlich, bislang konnten wir damit einige Schuldner von der Ratenzahlung "überzeugen" und auch so einige Altfälle endlich nach vielen Jahren abschließen.

Aber die Idee von alraune klingt auch gut. Nur, wie anni22 schon fragt, darf ein RA wirklich einfach einen Schuldner vom Wohnsitz abmelden???

Danke nochmals und VG
elli_m77
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#8

08.08.2014, 18:11

was hätte man davon?
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Soenny
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#9

08.08.2014, 18:30

Bei der Höhe der Forderung würde ich mir die letzte bekannte Adresse nehmen, an den da zuständigen GV einen VA-Antrag und Drittauskünfte beantragen. Vielleicht kommt man so an ein laufendes Konto, ein Fahrzeug oder auch an den Arbeitgeber.
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#10

11.08.2014, 18:23

Würde auch eine Detektei beauftragen. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit einer zusammen. Kosten 36 € netto. Wenn sich keine aktuelle Anschrift ergibt, ergibt sich aber vielleicht ein Arbeitgeber o.ä. als potentieller Drittschuldner....
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