Hallo zusammen....
Hab mal ´ne, vielleicht auch dumme, Frage....
Eigentlich stelle ich im ZV-Auftrag auch immer den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls, wenn Schuldner nicht zum Termin zur Abgabe der VA erscheint. Nun hab ich es aber im Antrag der Auszubildenden übersehen und frage mich nun, ob ich den Weg über den Gerichtsvollzieher mit einem neuen Antrag gehen muss oder ob ich mich mit der Auskunft des GV, dass der Schuldner nicht zum Termin z. Abgabe der VA erschienen ist, direkt ans ZV-Gericht wenden kann, damit von dort ein entsprechender Haftbefehl erlassen wird....
Sorry, den Fall hatte ich noch nicht, denke aber, dass es so schneller gehen würde....
Vielen Dank im Voraus...
Dina-Tabea
Antrag Haftbefehlt nach Nichterscheinen zum Termin d. VA
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Haftbefehlsantrag unter Vorlage des Schreibens des GV an das Gericht. Wenn du den Haftbefehl hast, Verhaftungsantrag mit aktuellem Forderungskonto an GV.
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Danke... Schön, dass es manchmal auch so einfach geht, wie man denkt....
Schönen Tag noch ....
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