Drittschuldnerklage bei Einkommen unter Pfändungsfreigrenze?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Stefanie 211080
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#1

03.07.2007, 11:00

Hallo,

ich habe hier folgenden Fall:

Der Schuldner hat die EV abgegeben und angegeben, dass er ALG II bezieht iHv monatlich 345,00 EUR, welches ja deutlich unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Wir haben aber hier eínen Titel aus unerlaubter Handlung und haben mit Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze gepfändet. Nun zahlt der Drittschuldner nicht und erkennt die Forderung nicht an usw.
Lohnt es sich jetzt hier eine Drittschuldnerklage zu machen?
Wie seht ihr da?
Stefanie 211080
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#2

03.07.2007, 11:02

Warum haben meine Beiträge einen roten Punkt und stehen nicht mehr auf der Startseite? :roll:
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Strubbel
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#3

03.07.2007, 11:23

Ich denke bei Hartz-IV habt ihr eher keine Chance, auch wenn der Titel wegen unerlaubter Handlung ist. Auf was wurde denn die Pfändungsfreigrenze herabgesetzt?

Und was habt ihr für einen Titel? Wenn es ein VB ist, ist es klar, dass der DS den so nicht anerkennt.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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