notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Muta
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#1

04.08.2014, 11:01

Hallo,

ich habe vollstreckt aus einem VU, nach Einspruch wurde Vergleich geschlossen, aus dem ich jetzt vollstrecken will.

Ich hatte den ersten Vollstreckungsauftrag aus dem VU zurück genommen, nachdem der Vergleich geschlossen war. Kann ich die GVZ-Kosten von 18,00 Euro jetzt mitvollstrecken? Oder bleibe ich wegen der Auftragsrücknahme darauf sitzen?

Bin mir nicht sicher.

Danke und einen schönen Wochenanfang.
LittleRheindorf
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#2

07.08.2014, 08:28

Klar kannst du die mit vollstrecken! Warum auch nicht???
Krissi14
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#3

07.08.2014, 09:09

Ich schließ mich dem an, würde die Kosten auch mitvollstrecken.
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