Hallo,
ich habe vollstreckt aus einem VU, nach Einspruch wurde Vergleich geschlossen, aus dem ich jetzt vollstrecken will.
Ich hatte den ersten Vollstreckungsauftrag aus dem VU zurück genommen, nachdem der Vergleich geschlossen war. Kann ich die GVZ-Kosten von 18,00 Euro jetzt mitvollstrecken? Oder bleibe ich wegen der Auftragsrücknahme darauf sitzen?
Bin mir nicht sicher.
Danke und einen schönen Wochenanfang.
notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung
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Klar kannst du die mit vollstrecken! Warum auch nicht???