Antrag PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Melanie
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#1

03.07.2007, 08:35

Hallo Vollstreckungsexperten,
ich habe heute folgende Frage:
Ich habe einen Titel zulasten von 2 Schuldnern (Ehel.). Jetzt soll ich einen Pfüb beantragen. Ich habe da einmal einen Drittschuldner des einen Schuldners und einen anderen Drittschuldner des anderen Schuldners. Reicht es, wenn ich nur einen Antrag stelle, in dem ich dann beide Drittschuldner aufführen? Was bedeutet das für den GVZ? Schon mal Danke für Eure Hilfe.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Melanie
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#2

03.07.2007, 08:37

:wirr
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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#3

03.07.2007, 08:42

Irgend etwas stimmt mit meinem Posting nicht. Ist nicht in den letzten Themen verzeichnet.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
StineP

#4

03.07.2007, 08:47

Also ich glaube, man kann zwei DS eintragen. Aber nur, wenn die Forderungen die selben sind, oder? (also ich meine, du kannst natürlich mit einem Pfüb nicht n Konto und Versicherungsbeiträge gleichzeitig pfänden).
Andreas

#5

03.07.2007, 08:50

Da würde ich normalerweise getrennt vorgehen, wenn ich zwei Titel hätte. Du hast aber wohl nur einen ?

Dann mache einen PfÜB-Antrag wie folgt :
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

In der ZV-Sache

der GLÄUBIGERIN

gegen

1. Herrn Arno Schuldner, Adresse
2. Frau Maria Schulden-Buckel, Adresse

werden die Ansprüche des Schuldners zu 1) gegen die Drittschulderin :

[ Adresse ]

wie folgt gepfändet :

[ Anspruchstext]



Weiterhin werden die Ansprüche der Schuldnerin zu 2) gegen die Drittschuldnerin :

[ Adresse ]

wie folgt gepfändet :

[ Anspruchstext ]
Es dürften übrigens zwei x 15 € Gerichtsgebühren entstehen, da zwei Schuldner.
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Strubbel
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#6

03.07.2007, 08:53

Man kann gegen mehrere DS mit einem PfÜb pfänden, sofern nicht Belange der DS entgegenstehen. Das soll man auch machen, weil es Kosten spart (man zahlt nur einmal GK, egal wie viele Schuldner und DS).

Ich hab das auch schon gemacht. Hab angegeben, welche Forderung ich gegen welchen DS aus welchem Grund pfände und wer der entsprechende Schuldner ist. Ist zwar ein bisschen verwirrend, funktioniert aber.

Ansonsten würde ich, wenn das gleiche Gericht für den Erlass zuständig ist (was wohl hier so sein dürfte), zwei PfÜbs machen und bei dem einen den Titel beifügen und bei dem anderen vermerken, dass sich der Titel in der und der Sache befindet. Klappt normalerweise auch.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Andreas

#7

03.07.2007, 09:15

Hier entstehen m.M.n. zwei Gerichtsgebühren zu 15 €, Nr. 2111 GKG.

Dort heißt es :
Mehrere Verfahren innerhalb eines Rechtszuges gelten als ein Verfahren, sofern sie denselben Anspruch und denselben Gegenstand haben.
Das trifft aber nicht zu, weil verschiedene Ansprüche gepfändet werden.
jenniver
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#8

03.07.2007, 09:53

Ich würde zwei verschiedene Pfübs einreichen und diese beiden mit dem Titel zusammenheften und bei Gericht einreichen. Da beide Pfübs zu erlassen sind, sind dann auch für beide jeweils 15,00 Euro Gk fällig. Du bekommst ja auch die RA-Gebühren für jeden gesondert.
GV Alt
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#9

04.07.2007, 00:00

Beides ist möglich:

1 PfüB, wie es "Andreas" um 5.50 h beschreibt, oder 2 PfÜB bzgl. eines jeden Schuldners + Dr.-Schuldner getrennt. Letzteres ist schneller!

Das ist letztlich alles eine Frage der "Zweckmäßigkeit" und er Kosten.

Die GV-Kosten betragen in beiden Fällen (ohne Schreibauslagen) insges. 37,90 €.

.
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Grummelinchen
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#10

07.07.2007, 19:24

[quote="Andreas"]Da würde ich normalerweise getrennt vorgehen, wenn ich zwei Titel hätte. Du hast aber wohl nur einen ?

Dann mache einen PfÜB-Antrag wie folgt :

[quote]Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

In der ZV-Sache

der GLÄUBIGERIN

gegen

1. Herrn Arno Schuldner, Adresse
2. Frau Maria Schulden-Buckel, Adresse

werden die Ansprüche des Schuldners zu 1) gegen die Drittschulderin :

[ Adresse ]

wie folgt gepfändet :

[ Anspruchstext]



Weiterhin werden die Ansprüche der Schuldnerin zu 2) gegen die Drittschuldnerin :

[ Adresse ]

wie folgt gepfändet :

[ Anspruchstext ][/quote]

Es dürften übrigens zwei x 15 € Gerichtsgebühren entstehen, da zwei Schuldner.[/quote]

:zustimm
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