Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir vertreten einen Gläubiger. Bei Auftragserteilung wurde die Identität des Schuldners durch Internetrecherche geprüft und eine XY GmbH gefunden, Aufforderungsschreiben blieb unbeantwortet, MB und VB ergingen reibungslos. ZV eingeleitet.
Jetzt behauptet die XY GmbH durch den GF Herrn X, dass nicht die GmbH sei die Schuldnerin, sondern die Firma XY, Inhaber X (= GF der GmbH). Die GmbH gehe das nichts an, man möge sich an die Firma XY, Herrn X wenden. Die Anschriften der XY GmbH und der Firma XY sind übrigens gleich. Eine Einzelfirma XY unter der angegebenen Anschrift ist überhaupt nicht zu finden. Dass ihm da nicht schwindlig wurde beim Schreiben ...
Das sieht für mich ganz klar danach aus, als wollte der Herr X hier die Forderung so lange rumschieben, bis die Gläubiger total verwirrt aufgeben. Der GV hatte mir telefonisch mitgeteilt, dass der immer erst an ihn zahlt, wenn die Pfändung droht.
Die GmbH wurde lt. HR-Auszug Mitte August gegründet, die Bestellung war ca. 2 Wochen später. Die Rechnungen laufen tatsächlich auf die Firma XY. Das ist aber nicht ungewöhnlich, dass der Gläubiger da nicht so genau ist. Wir gehen jetzt davon aus, dass Warenempfänger damals die GmbH i.Gr. war und daher die GmbH dafür einstehen muss. Außerdem könnte man das Verhalten ja irgendwie als möglichen Eingehungsbetrug werten ...
Mir geht jetzt verschiedenes durch den Kopf:
a) wirklich ein neues Verfahren gegen die Firma XY, Inhaber Hr. X? Der hat ja quasi anerkannt.
b) kann man den Titel umschreiben lassen? - irgendwie nicht, weil § 727 und § 729 ZPO sich auf Rechtsnachfolger beziehen und nicht auf "falschen Schuldner erwischt"
c) wenn a), können wir dann die Kosten aus dem Verfahren gegen die GmbH da irgendwie reinbringen? - eher nicht, weil wir ja dann selber schuld wären, wenn wir den "falschen" erwischen.
Viele Grüße, Andy
Schuldner Ping-Pong
das kam mir jetzt alles so bekannt vor, dass ich jetzt erst mal nachschauen musste ob das nicht einer von meinen Schuldner ist
er wars nicht....
Ich würde mich stur an die GmbH halten. Die Forderung ist ja schließlich tituliert. Der GF hätte ja nach dem MB Widerspruch einlegen können. Bekommen hat er ihn ja.
Die haben doch bestimmt irgendwelche Konten zum pfänden
Kam denn ansonsten bei der ZV gegen die GmbH nichts rum?
er wars nicht....
Ich würde mich stur an die GmbH halten. Die Forderung ist ja schließlich tituliert. Der GF hätte ja nach dem MB Widerspruch einlegen können. Bekommen hat er ihn ja.
Die haben doch bestimmt irgendwelche Konten zum pfänden
Kam denn ansonsten bei der ZV gegen die GmbH nichts rum?
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Bin auch der Meinung das Du bei der im Titel benannten Firma bleiben solltest.
Versuch Dein Glück und schau ob was zu holen ist.
Schliesslich ist es tituliert und da kann der Schuldner dann auch nicht mehr sagen "ach Leute mir ist's lieber wenn das über meine andere Firma läuft."
Versuch Dein Glück und schau ob was zu holen ist.
Schliesslich ist es tituliert und da kann der Schuldner dann auch nicht mehr sagen "ach Leute mir ist's lieber wenn das über meine andere Firma läuft."
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- Christopher Robin -
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- BaumN
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Ihr habt doch einen rechtskräftigen Titel gegen die GmbH. Da würde ich mich auch stur dran halten.
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Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Solange der sich nicht gerichtlich gg. die ZV wehrt, einfach weitermachen. Wenn's hart auf hart kommt, dann würde ich erst mal beim Gewerberegister nachfragen, ob es unter der Anschrift jemals die vom Schuldner angegebene Einzelfirma gegeben hat und der Mdt. müsste noch mal prüfen, ob er Unterlagen oder Zeugen beibringen kann, die die Beauftragung durch die GmbH belegen. Ich habe hier auch mehrere Mdt. die Rechnungen an Auftraggeber erteilen, ohne genau abzuklären, wer das nun ist (Privatperson oder GmbH, Schreibweise des Namens nur lautmalerisch notiert). Interessiert die auch nicht, wenn man denen erklärt, wie wichtig es ist, die Auftraggeberdaten vernünftig festzuhalten.
- Andy66
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Hallo Ihr Lieben,
kleines update:
Ich habe den Schuldner (GmbH) und mitgeteilt, was ich so von seinem Versuch, die Forderung rumzuschieben, halte. Abschrift an den Gerichtsvollzieher, dass am Titel festgehalten wird.
Hat wohl geholfen, gestern kam das Geld. Vollständig.
Schönen Tag, Eure Andy
kleines update:
Ich habe den Schuldner (GmbH) und mitgeteilt, was ich so von seinem Versuch, die Forderung rumzuschieben, halte. Abschrift an den Gerichtsvollzieher, dass am Titel festgehalten wird.
Hat wohl geholfen, gestern kam das Geld. Vollständig.
Schönen Tag, Eure Andy
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt