Gericht moniert Forderungsaufstellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Xsweety
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#1

21.07.2014, 15:11

Hallo,
wir machen unsere ZV über RA-Micro und ich weiß, dass früher ein Unter-FoKo angelegt werden konnte. Jetzt stell ich mich n bissl doof an, und bekomm kein zweites FoKo angelegt (vlt. hat sich im Laufe der Jahre was geändert?) :shock:
Aber das nur am Rande.
Ich will gegen die eine Schuldnerin einen PfÜB beantragen und im FoKo ist alles unterteilt mit *1 erster Schuldner *2 zweiter Schuldner, so hatte ich auch noch nie Probleme. Jetzt moniert das Gericht, dass da nur ein Schuldner drauf stehen darf, wenn ich nur gegen einen vollstrecke? Ist das Gericht zu "faul" das herauszurechnen (gibt nichts zu rechnen, steht ja unten alles einzeln nochmal aufgeführt) oder ist mir irgendwas entgangen und etwas ist neu?
Danke schon mal
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Tigerle
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#2

21.07.2014, 15:28

Sind die beiden Schuldner Gesamtschuldner ?

Ich würde mal sagen ansonsten hat das nichts mit Faulheit des Gerichts zu tun, aber Du möchtest mit dem PfÜb bei einem DS die Forderung von G gegen S1 pfänden, da würde ich mich dann auch wehren, wenn die Forderung gegen S2 mit drin ist. Außerdem muss ja klar definiert sein was genau du pfändest.
Xsweety
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#3

21.07.2014, 15:45

Es ist ja im FoKo klar definiert welche Forderung auf welchen Schuldner und als Gesamtschuldner anfällt. Ich vollstrecke jetzt nur gegen den Schuldner zu 1*, das steht auch in dem Antrag so drin und unter dem Forderungskonto sind zusätzlich die einzelnen Kosten des jeweiligen Schuldners zu sehen und eigentlich sind sie Gesamtschuldner, nur der PfÜB richtet sich (wegen Arbeitsentgelt) gegen einen, aber es ist ja alles offensichtlich extra ausgeführt im FoKo und es gibt ein FoKo für beide, weil ich die Schuldner auch habe gemeinsam räumen lassen. :(
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