Die Bank will, dass Du aufgrund der Teilzahlung das Konto freigibt? Die ist ja lustig Würde ich nicht machen.
Hast Du den Pfüb schon beantragt?
Aufhebung vorl. Zahlungsverbot .... !!?
Ne habe ich nicht, weil wir noch keine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vorliegen hatten. Aber die müssten wir noch diese Woche erhalten, sodass der PfüB noch innerhalb der Frist beantragt werden würde.
Ja das habe ich irgendwie auch komisch gefunden. Ich meine, wir wären ja dumm, wenn wir das VZV jetzt aufheben und am Ende bezahlt der nichts mehr.
Ja das habe ich irgendwie auch komisch gefunden. Ich meine, wir wären ja dumm, wenn wir das VZV jetzt aufheben und am Ende bezahlt der nichts mehr.
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Für die Beantragung eines Pfüb´s gibt es keine Frist. Wichtig ist, dass er innerhalb eines Monats nach Zustellung des VZV´s zugestellt wird.BlackWoman hat geschrieben:Ne habe ich nicht, weil wir noch keine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vorliegen hatten. Aber die müssten wir noch diese Woche erhalten, sodass der PfüB noch innerhalb der Frist beantragt werden würde.
Ja das meinte ich ja eigentlich auch damit. Also soll ich das dann einfach weiterlaufen lassen und nichts aufheben oder?
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doch, doch ... in Schleswig-Holstein kommt so etwas schon mal vor ....