Lebensversicherung wirksam pfänden - aber wie ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anahid
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#11

11.07.2014, 10:04

Hast Du eine Vollmacht Deines Mandanten, die Dich zur Kündigung der Lebensversicherung ermächtigt?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Jupp03/11

#12

11.07.2014, 10:05

[quote="leoniemaus5"]@Anahid/ Jupp:

Ich würde nun folgendes Schreiben fertig machen:

"nehmen wir Bezug auf den PfÜb des .... vom .... zum Aktenzeichen ..., Ihnen zugestellt am _____________ und kündigen im Auftrag der Gläubigerin die Lebensversicherung zur Versicherungsnummer .... zum sofortigen Zeitpunkt, rein vorsorglich zum nächst möglichen Zeitpunkt. Das Recht zur Kündigung wurde von unserer Mandantin mit dem genannten PFÜB ebenfalls gepfändet. Die Forderung laut PfÜb bitten wir auf unsere unten genannte Bankverbindung anzuweisen. Die Vollmacht der Gläubigerin, die uns zur Kündigung und zum Empfang der Forderung berechtigt, fügen wir bei. Bitte bestätigen Sie uns den Empfang der Kündigung und wir bitten um Bekanntgabe des Auszahlungszeitpunkts.


Die Vollmacht ist dann so auszufüllen, dass zum Ausdruck kommt, dass auch die Kündigung von euch ausgesprochen werden darf.
leoniemaus5
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#13

11.07.2014, 13:35

Hallo ihr beide,

ja in der Vollmacht steht folgender Absatz:

"zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter "wegen..." genannten Angelegenheit."

Ich hoffe das reicht aus?

Lieben Gruß T
Jupp03/11

#14

11.07.2014, 13:46

Was steht denn bei wegen?
leoniemaus5
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#15

14.07.2014, 15:28

Familiensache (aber wir pfänden ja wegen Unterhalt, also denke ich mal das geht in Ordnung so) ?!

Lieben Gruß
T
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Anahid
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#16

14.07.2014, 15:58

Nein, geht es nicht. Du brauchst eine Vollmacht wo bei wegen steht: Kündigung der Lebensversicherung Nr. ............. bei der .............
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leoniemaus5
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#17

25.07.2014, 10:58

Hallo zusammen,

die Vollmacht wurde akzeptiert. Nun wollen die den Versicherungsschein haben. Kann ich den Schuldner zur Herausgabe auffordern oder muss ich das über den Gerichtsvollzieher laufen lassen? Außerdem haben wir ein Dokument erhalten worauf steht:

Hiermit wird nach § 843 ZPO auf die gem. dem genannten Beschluss/ der genannten Verfügung durch Pfändung erworbenen Rechte verzichtet. Weitere Ansprüche werden wir aus der Pfändung nicht mehr herleiten.

Bedeutet das für mich, dass sobald ich das unterschrieben und mit dem Versicherungsschein an die Drittschuldnerin übersendet habe, dass diese uns das Geld auszahlt und dass ich danach nichts mehr geltend machen kann? Oder was heißt das genau?

Lieben Gruß
T
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Anahid
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#18

25.07.2014, 12:32

Das schickst Du nicht an die Drittschuldnerin. Das schickst Du nur dann dahin, wenn der Schuldner jetzt zahlen sollte. Durch das Schreiben nimmst Du quasi die Pfändung zurück.

Bezüglich des Versicherungsscheins würde ich den Schuldner zunächst unter Fristsetzung zur Herausgabe auffordern. Macht er das nicht, dann musst Du den Gerichtsvollzieher beauftragen, den Versicherungsschein beim Schuldner zu pfänden.
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#19

25.07.2014, 12:54

@anahid: Das habe ich mir schon gedacht, dass ich dadurch die Pfändung zurück nehme. So hört sich das auch an. Gut dann muss ich mein Glück mal versuchen, denn der Schuldner wohnt in Belgien. :?
leoniemaus5
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#20

31.07.2014, 16:04

Gut ich muss zurückrudern. Habe heute eine Adresse unseres Schuldners aus Deutschland bekommen :mrgreen:

Jetzt meine neue Frage, kann ich die Wegnahme so lassen oder fehlt mir da noch irgend etwas:

"Namens und in Vollmacht der Gläubigerin werden in der Anlage die Vollstreckungsunterlagen (PfÜb und Forderungskonto - oder mehr?) übersandt mit dem Auftrag:

den vom Schuldner herauszugebenden, im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts __________, Az. __ vom 19.03.2014 ausführlich bezeichneten Gegenstand: Versicherungspolice zum Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer: ----------- der Versicherung: _____________, Versicherungsnehmer: _____________, dem Schuldner wegzunehmen und ihn an die Gläubigerin zu übergeben.

Es wird gebeten, zuvor beim Schuldner abzuklären, ob dieser zur Herausgabe des im Titel ausführlich bezeichneten Gegenstandes freiwillig bereit ist. Andernfalls wird hiermit um Mitteilung unter Rückgabe des Titels gebeten, damit ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erwirkt werden kann.

Ferner wird gebeten, den Termin der Zwangsvollstreckung mitzuteilen, damit die Gläubigerin ggf. einen Vertreter zur Identifizierung der herauszugebenden Sachen entsenden kann.

Vergütungsberechnung nach RVG
Gegenstandswert: 9.203,58 €
Verfahrensgebühr §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 3309 VV RVG 0,3 167,40 €
Post- und Telekommunikationsentgelt Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 187,40 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 35,61 €
Gesamtbetrag 223,01 €

Die Gläubigerin ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Rechtsanwalt"

Oder muss ich da nochwas rein schreiben? Ich würde das so lassen, habe aber an anderer Stelle etwas von einer Vermögensauskunft gelesen, diese finde ich aber bei einer Wegnahme eher unpassend :?:

Lieben Gruß
T
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