Lebensversicherung wirksam pfänden - aber wie ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#21

31.07.2014, 17:44

Ich würde noch hinzusetzen:

Sofern der Schuldner angibt, nicht im Besitz der Police zu sein, so wird bereits hiermit der Auftrag erteilt, den Schuldner im Rahmen der Vermögensauskunft zur Erklärung aufzufordern, wo sich die Versicherungspolice befindet oder zu bestätigen, dass diese Police nicht mehr existent ist.
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LittleRheindorf
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#22

11.08.2014, 18:48

Ich habe zu dem Thema auch noch eine Frage:

Habe eine Lebensversicherung gepfändet, alles schick. Die haben wir dann auch gekündigt. Versicherung verlangt - natürlich - Vorlage des Original-Versicherungsscheins.

Habe also den GV beauftragt, diesen beim Schuldner zu holen, hilfsweise Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gestellt, falls der Schuldner den Original-Vers-Schein nicht hat.

Jetzt gibt der Schuldner die eV ab, dass er den Original-Vers-Schein an einen zwischenzeitlich in die Türkei verzogenen Herrn X herausgegeben hat.

Wie komm ich denn da jetzt weiter? Hat jemand eine Idee?
leoniemaus5
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#23

12.08.2014, 13:10

D.h. wenn ich mich nicht irre, dass die Lebensversicherung schonmal gepfändet wurde. Nur ob dieser dann die Versicherung zur Auszahlung herangezogen hat ist fraglich. Frag doch mal bei der Lebensversicherung aufgrund der Angabe nach. Schick wenn nötig die e.V. mit an die Lebensversicherung und versuche eine Pfändung mithilfe der e.V.
LittleRheindorf
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#24

12.08.2014, 15:09

Der Schuldner behauptet, er habe sie - wirksam - abgetreten und deswegen die Versicherungsscheine herausgegeben.

Mit der Versicherung ist eigentlich alles paletti, mir fehlt nur dieser verdammte Original-Versicherungs-Schein. Das ist nichts vorher gepfändet oder bereits ausgezahlt oder ähnliches.
LittleRheindorf
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#25

13.08.2014, 18:41

Hat wirklich keiner eine Idee????
Jupp03/11

#26

13.08.2014, 18:43

Vermögensauskunft, ggf. Ergänzung.
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