Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Spezialsache:
Mandant hat ne Maschine an Kunde geliefert. Kunde zahlt nicht, wir haben mittlerweile einen Titel. Ware wurden gegen Eigentumsvorbehalt geliefert bis bezahlt ist.
GV sagt nun es wäre sinniger den Gläubiger, also unserer Mdtin, direkt dorthin zu schicken und die Maschine rauszuholen, da bei eigener Verwertung mehr rauskommen würde als bei einer evtl. Versteigerung - ganz abgesehen von den entstehenden Kosten.
Wie stelle ich das jetzt an?
Mandantin anschreiben und sagen sie sollen versuchen die Ware selber dort abzuholen und erst einmal bei sich unterzustellen? Und dann ??
Vielleicht hatte einer von euch schon mal so was "komisches"
LG
Pfändung beim Schuldner durch Gläubiger direkt
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Welch toller Tipp...GV sagt nun es wäre sinniger den Gläubiger, also unserer Mdtin, direkt dorthin zu schicken und die Maschine rauszuholen
ZV folgendermaßen:
... beantragen wir:
die von der Gläubigerin unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen gem. 808 ZPO zu pfänden. Gem. § 825 Abs. 1 ZPO beantragen wir die Herausgabe folgender Gegenstände zur Eigenver-wertung, auch wenn der Schuldner sich nach § 811 Abs. 1 ZPO auf Unpfändbarkeit berufen sollte (§ 811 Abs. 2 ZPO). Im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten einer Versteigerung und dem Risiko, dass im Termin keine Gebote für die Gegenstände abgegeben werden, ist vorliegend eine ander-weitige Verwertung gem. § 825 ZPO interessengerecht.
- z.B. Eismaschine
- 50 Eislöffel