Vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
pia2011
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#1

02.07.2014, 13:10

Hallo an alle :-) wer kann mir helfen?

Wir haben gegen unseren Schuldner, der zwischenzeitlich verstorben ist, einen rechtskräftigen Titel. Nun haben wir auf die Schnelle einen Antrag auf VZV gestellt und vom DS die Antwort erhalten, dass die bestehende Forderung nicht anerkannt wird (ohne weitere Begründung). Was mache ich jetzt??
Trotzdem PfüB beantragen?

Und...., ist das Konto überhaupt noch dicht?? Eigentlich doch nach vier Wochen nicht mehr oder? Wir haben keinen PfüB beantragt....wir dachten, es geht alles schneller :-(
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Liesel
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#2

02.07.2014, 13:15

Ihr vollstreckt, obwohl euch bekannt ist, daß der Schuldner verstorben ist? :shock:
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samsara
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#3

02.07.2014, 13:18

Nun haben wir auf die Schnelle einen Antrag auf VZV gestellt
Wozu sollte das gut sein :?:
aculita
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#4

02.07.2014, 13:23

Samsara, wenn der Erbe nicht ausgeschlagen hat - dann erbt er auch das Geld auf dem Konto und die Schulden. Ist ein VZV bzw ein PfÜB drauf, kann er bei genügend Erbmasse die Forderung bezahlen (lassen) und erbt den ganzen darüber hinausgehenden Rest. Und der Gläubiger ist glücklich.

Schlägt der Erbe aus, dürfte es umsonst gewesen sein.

Pia, das Konto ist nach vier Wochen ohne folgenden PfÜB wieder frei. Und ob jetzt noch was drauf ist? Wißt ihr, ob der Erbe ausgeschlagen hat bzw wer Erbe ist? Sonst wendet euch doch an den.
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#5

02.07.2014, 13:24

einfach unglaublich.
pia2011
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#6

02.07.2014, 13:47

Wir haben vollstreckt, um uns die Forderung zu sichern. Es geht immerhin um 10.000,- €. Und wer weiß, ob die Erben nicht das Konto "schnell" leerräumen und unsere Mandantin bekommt ihr Geld nicht.
Wer Erbe ist, wissen wir. Die sind neA auch gewillt den Betrag zu begleichen. Aber angeblich kommen die nicht an das Konto ran und hätten die Bank darum gebeten, die 10.000,- € an uns zu überweisen.

Ich bekomme im Moment keinen bei der Bank erreicht, deshalb wusste ich nun nicht, wie man weiter verfahren kann.
samsara
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#7

02.07.2014, 13:59

Samsara, wenn der Erbe nicht ausgeschlagen hat - dann erbt er auch das Geld auf dem Konto und die Schulden
Das ist keine Antwort, auf meine Frage.

Der Titel gegen einen Verstorbenen ist unbrauchbar.
Jupp03/11

#8

02.07.2014, 14:06

Das ist nichts anderes als arglistige Täuschung der Rechtspflege.
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Tine Dea
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#9

02.07.2014, 14:59

Der Titel kann auf die Erben umgeschrieben werden, sofern diese das Erbe nicht ausgeschlagen haben.

Zu diesem Zweck Einsicht in die Nachlassakte beantragen und gleich noch Antrag auf Übersendung eines beglaubigten Erbscheins stellen. Dieser muss dem Antrag auf Titelumschreibung beigefügt werden (als Nachweis, dass die Erben Rechtsnachfolger nach dem Schuldner geworden sind).

Ist der Titel auf die Erben umgeschrieben, kann aus diesem ganz normal in den Nachlass und das private Vermögen der Erben vollstreckt werden.

Voraussetzung aber für Titelumschreibung und folgende ZV: Erben haben nicht ausgeschlagen.
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Jupp03/11

#10

02.07.2014, 15:01

Begl. Kopie des Erbscheins reicht nicht, muss Ausfertigung sein.
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