Zwangsvollstreckung in beschlagnahmte Gelder

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ernie

#1

01.07.2014, 19:18

Die Staatsanwaltschaft hat -wie auch immer- bei zwei Schuldnern Gelder sichergestellt und als Beweismittel in einem anhängigen Ermittlungsverfahren beschlagnahmt (§ 111 c StPO).

Wir sollen nunmehr für unsere Mandantschaft, welche nicht am Ermittlungsverfahren beteiligt ist, aufgrund eines Vollstreckungsbescheids die zu Beweiszwecken beschlagnahmten Gelder mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss pfänden.

Drittschuldner dürfte die zuständige Staatsanwaltschaft sein, da die Gelder nicht hinterlegt wurden, so dass ich davon ausgehe, dass sie sich in der Aservatenkammer befinden.

Wie begründe ich den Anspruch? :kopfkratz

Es eilt natürlich - immerhin geht´s um gut 70.000 ...
Pitt
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#2

02.07.2014, 08:05

:wink2 Hallo Ernie, evtl. hilft Dir hier mein Link weiter. Ich stand vor einiger Zeit vor einem ähnlichen Problem:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41&t=70811
Ernie

#3

02.07.2014, 13:03

Reicht der nachfolgende Text zur Begründung der Anspruchsgrundlage???

Rückzahlung / Auskehrung des seitens der Staatsanwaltschaft XXX im Ermittlungsverfahren XXXX sichergestellten und zu Beweiszwecken beschlagnahmten (§ 111c StPO) und in Gewahrsam genommener Bargeldbetrages;
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#4

14.11.2016, 11:48

Hallo :wink1

Ich komme irgendwie nicht weiter.

Es geht um die Zwangsvollstreckung von sichergestellten Vermögenswerten/ Beschlagnahme.

Ich habe nun einen Beschluss des Landgerichts vorliegen, in dem die Zwangsvollstreckung zugelassen wurde.

Aber nun weiß ich nicht wie es weitergeht bzw. was der nächste Schritt ist, um an das Geld zu kommen.

Hatte schon mal jemand so einen Fall und kann mir da weiter helfen?

:thx
:katze1 :katze2 :katze3
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#5

14.11.2016, 13:47

Hat denn da keiner einen kleinen Tipp für mich? :/
:katze1 :katze2 :katze3
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#6

14.11.2016, 23:59

Hallo :wink1

Ich habe das schon gemacht. Es kommt jetzt darauf an, was sichergestellt bzw. beschlagnahmt wurde. Kannst du mal ein paar Dinge aufzählen? Ich denke, dass du eine Liste der Staatsanwaltschaft vorliegen haben müsstest, so war das bei uns auf jeden Fall. Da stand dann u. a. Kontopfändung, Bargeld, Beschlagnahme Pkw. Hier habe ich dann jeweils einen PfÜB gemacht. Genaueres kann ich Dir dann evtl. sagen, wenn du mir die sichergestellten/beschlagnahmten Vermögenswerte sagst.

(Falls ich nicht reagiere, schreibe mir bitte eine PN. Ich bin nicht soooo oft hier ;) )
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#7

15.11.2016, 09:11

Erstmal ein riesen Dankeschön für deine Antwort, ich dachte schon mir mag keiner helfen ^^

Also es wurden bei zwei Verurteilten ein Bargeldbetrag beschlagnahme, die höher sind als unsere Forderung. Mehr wurde da nicht beschlagnahmt aber es reicht ja um unsere Forderung dann zu decken.

Muss man den PfüB dann schnell in die Wege leiten? Weil ich müsste noch einen KfA beantragen hinsichtlich unserer Kosten. Mein Chef meinte wir sollten erstmal warten.

Vielen lieben Dank für deine Hilfe :knutsch
:katze1 :katze2 :katze3
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#8

15.11.2016, 13:19

Ich sag mal so, wer zuerst kommt, malt in der Regel auch als Erstes ;) Es kann natürlich sein, wenn du jetzt noch wartest, dass jemand anderes auch einen PfÜB beantragt und er dann vor euch das Geld bekommt, weil er im Rang vorher steht. Das müsst ihr aber selbst entscheiden ;)

Als Drittschuldner nimmst Du dann das zuständige Land (z. B. Land Nordrhein-Westfalen), vertreten durch die Staatsanwaltschaft xy, diese vertreten durch den Leiter der Behörde, dann habe ich die Adresse der Staatsanwaltschaft dazu geschrieben.

Dann habe ich bei Anspruch G folgenden Text eingetragen:

Gepfändet werden soll die Forderung des Schuldners auf Auszahlung des zu Gunsten des Land xy von der Staatsanwaltschaft xy gepfändeten Betrages ...........

Bei mir hat es auf jeden Fall funktioniert.

Wir haben das Bargeld aus der Pfändung übrigens erst vor kurzem erhalten, der PfÜB war vom Januar 2014 :lol:
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#9

16.11.2016, 09:18

:thx Danke für deine Hilfe, ich kann es immer wieder sagen :lol:

Dann werde ich den PfÜB dann ohne unsere Kostenfertig machen. Ich denke mal das kann man ja noch in einem weiteren PfÜB nachreichen oder?

Aber das es sehr lange dauert, damit habe ich bereits gerechnet. ^^
:katze1 :katze2 :katze3
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#10

02.03.2017, 09:40

Kurz zur Information. ^^

Also hier haben wir sehr schnell das Bargeld erhalten. PfüB vom 09.01.2017 und Zahlungseingang 01.03.2017 :)

Da freut sich die Mandatschaft :)
:katze1 :katze2 :katze3
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