Hallo Zusammen.
Ich mache gerade einen PfüB und hab eine Frage bezüglich der bisherigen Gerichtsvollzieherkosten.
Ich bin relativ neu in der Kanzlei. Die Sache um die es geht läuft seit 2007. Es gibt mehrere Akten in der Angelegenheit. In jeder Akte gibt es mehrere Titel, die fast alle schon vollstreckt sind. Jetzt soll ich noch alle KFB vollstrecken.
1. Ich habe alle KFB (es sind 8 insgesamt), also aus allen Akten zusammengenommen und möchte diese in einem PfüB vollstrecken.
2. Ich bin mir aber gerade sehr unsicher, ob ich alle vorherigen Gerichtsvollzieherkosten auch in diesen PfüB reinnehmen kann, oder, ob es sich nur um die Kosten der gerade vollstreckbaren Titel handelt. Dann würde es heißen ich kann keine Kosten mehr ansetzen.
Kann mir jemand helfen?
PfüB "bisherige Vollstreckungskosten"
- Tine Dea
- Kennt alle Akten auswendig
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Also wenn ich dich richtig verstehe, habt ihr acht Akten mit einem "Hauptitel" und dem dazugehörigen KFB. Die "Hauptitel" wurden vollstreckt bzw. befinden sich noch in der Vollstreckung?!
Wenn auf die Sachen, die sich noch in der Vollstreckung befinden, derzeit Raten gezahlt werden, dann werden in diesen Verfahren doch auch die bisherigen Vollstreckungskosten, die für deren Vollstreckung angefallen sind mit vollstreckt. Wenn in den Vollstreckungen noch nichts mit den KFBs gemacht wurde, sind für die KFBs auch keine Vollstreckungskosten angefallen...
Oder habt ihr aus den KFBs, aus denen du jetzt vollstrecken sollst, erfolglos vollstreckt und hierfür sind Kosten angefallen, die nicht anderweitig in einer ZV-Maßnahme anhängig sind?
Wenn auf die Sachen, die sich noch in der Vollstreckung befinden, derzeit Raten gezahlt werden, dann werden in diesen Verfahren doch auch die bisherigen Vollstreckungskosten, die für deren Vollstreckung angefallen sind mit vollstreckt. Wenn in den Vollstreckungen noch nichts mit den KFBs gemacht wurde, sind für die KFBs auch keine Vollstreckungskosten angefallen...
Oder habt ihr aus den KFBs, aus denen du jetzt vollstrecken sollst, erfolglos vollstreckt und hierfür sind Kosten angefallen, die nicht anderweitig in einer ZV-Maßnahme anhängig sind?
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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Es ist richtig, dass in den Titeln, die ich jetzt vollstrecke noch keine Kosten angefallen sind. Damit hat sich meine Frage erledigt. ich kann also nur die Kosten in den Pfüb reinnehmen, die in den Titeln entstanden sind, die ich gerade vollstrecken.
Danke Dir. Vielen Dank.
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- Foren-Praktikant(in)
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Hallo alle zusammen,
ich stehe gerade auf der Leitung und hoffe auf Hilfe
Ich unterhalt mit einem pfüb vollstrecken lassen - das hat auch alles einwandfrei geklappt. Nachdem ich den pfüb aber fertig hatte kam meine Chefin 2 tage später und wollte dass ich doch noch ein vorläufiges Zahlungsverbot mache.
Frage:
1. Kann ich unsere RA-Kosten nachträglich noch im Forderungskonto ergänzen und vollstrecken lassen?
2. Berechne ich unsere RA-Kosten aus dem Verfahrenswert, den ich vollstrecke oder kann ich den unterhalt, den ich pfände x 12 nehmen, wie bei sonstigen Abrechnungen auch?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß Aleks
ich stehe gerade auf der Leitung und hoffe auf Hilfe
Ich unterhalt mit einem pfüb vollstrecken lassen - das hat auch alles einwandfrei geklappt. Nachdem ich den pfüb aber fertig hatte kam meine Chefin 2 tage später und wollte dass ich doch noch ein vorläufiges Zahlungsverbot mache.
Frage:
1. Kann ich unsere RA-Kosten nachträglich noch im Forderungskonto ergänzen und vollstrecken lassen?
2. Berechne ich unsere RA-Kosten aus dem Verfahrenswert, den ich vollstrecke oder kann ich den unterhalt, den ich pfände x 12 nehmen, wie bei sonstigen Abrechnungen auch?
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Gruß Aleks
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Für das VZV erhälst du keine gesonderten RA-Gebühren, wenn du bereits einen PfÜB beantragt hast.
Jahresbetrag Unterhalt zuzügl. Rückstände (+ evtl. bereits angefallen Vollstreckungskosten)
Jahresbetrag Unterhalt zuzügl. Rückstände (+ evtl. bereits angefallen Vollstreckungskosten)
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- Liesel
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VZV und PfÜB ist eine Maßnahme, d. h. nur einmal Gebühren.
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