Zwangshaft abgewendet, wie weiter

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
kkwler
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#1

27.06.2014, 11:33

Wir hatten einen Beschluss bzgl. Auskunft über Vermögen. Der Schuldner hat das nicht erteilt, also haben wir das Zwangsgeld vollstreckt. Das hat er auch nicht bezahlt, so habe ich den GV beauftragt, die Zwangshaft zu vollstrecken. Daraufhin hat der Schuldner nun das Zwangsgeld bezahlt.

Jetzt sind wir natürlich nicht wirklich weiter, was die Auskünfte angeht. Wie kann ich hier nun weiterkommen? Zwangsgelder bewirken ja auch nix.

Danke
Pitt
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#2

27.06.2014, 11:37

Wie viele Zwangsgeldbeschlüsse habt Ihr gegen diesen Schuldner bislang erwirkt? Wenn der Auskunftsschuldner zahlt, statt die Auskunft zu erteilen, wird normalerweise zunächst ein weiterer Zwangsgeldbeschluss erwirkt, mit dem i. d. R. ein deutlich höheres Zwangsgeld festgesetzt wird.
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#3

27.06.2014, 11:38

Nächstes Zwangsgeld beantragen und vollstrecken. Irgendwann wird dem Schuldner das Geld ausgehen und dann...
Viele Grüße vom Alex
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refana87
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#4

27.06.2014, 11:39

Sehe ich auch so. Man kann nur immer weiter die Zwangsgeldbeschlüsse bekommen
kkwler
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#5

27.06.2014, 12:10

vielen Dank
Dann schau ich mal, wie "reich" der Schuldner ist und wie lange er Zwangsgelder zahlt.
joggellive
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#6

27.06.2014, 17:50

JA und besonders Sinnvoll ist das auch , denn wenn er all sein Geld für Zwangsgelder ausgegeben hat, gibt er die Vermögensauskunft ab mit einen Wert von 0€. Der Melker schlachet seine eigene Kuh ...
Zuletzt geändert von joggellive am 27.06.2014, 18:09, insgesamt 1-mal geändert.
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#7

27.06.2014, 18:07

Du hast einen besseren Vorschlag?
joggellive
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#8

27.06.2014, 18:17

Ja, wieso wurde kein Haftbefehl beantragt? Und ich persönlich agiere, ab un zu mit den Worten, man muss auch mal nachgeben und nicht alles auf biegen und brechen durch drücken. Papier ist schließlich gedultig, ich habe oft Ergebnisse erzielt, die einen großen Zeitabstand erforderlich gemacht haben. Aber ich nehme mal an, die Vermögensauskunft soll nicht stattfinden, weil Ihr, dem Schuldner Geld schenken wollt, sondern darauf hin die ZV einleiten wollt, aber was soll dann gepfändet werden, wenn der Staat, alles kassiert hat. Nicht mal in der Inso würde hier die Rückschlagsperre greifen, das Geld ist schlicht und ergreifend weg und der SGB II Empfänger freut sich ;-)
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#9

27.06.2014, 18:41

Das da oben ist ein Auskunftstitel. Es geht nicht um die Vollstreckung einer Forderung.
Danine
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#10

17.07.2014, 14:51

Hallo zusammen,

habe hier einen Schuldner gegen den Haftbefehle vorliegen, aber der GVZ sagt mir, dass er im Moment nicht "haftfähig" ist.
Was bedeutet das? Habe den Ausdruck noch nicht gehört, habe nicht so viel mit Haftsachen zu tun.

Kann mir da einer eine Idee liefern?

Vielen Dank vorab
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