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Forderung beglichen - Titel (Haftbefehl und VB) aushändigen?

Verfasst: 25.06.2014, 15:33
von Wiedereinsteigerin74
Hallo, liebe Mitstreiter!

In einer Zwangsvollstreckungssache ist die Forderung nebst sämtlicher Kosten/Zinsen beglichen.

Ich würde den Titel (VB) jetzt entwerten und an den Schuldner aushändigen. Was mache ich mit dem mir vorliegenden Haftbefehl? Auch entwerten und aushändigen oder zurück an das Gericht und die Aufhebung beantragen?

Danke & Viele Grüße

Re: Forderung beglichen - Titel (Haftbefehl und VB) aushändi

Verfasst: 25.06.2014, 15:54
von Pitt
Den HB würde ich auch an den Schuldner aushändigen, die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis kann er selbst beantragen, das ist nicht Sache des Gläubigervertreters.

Re: Forderung beglichen - Titel (Haftbefehl und VB) aushändi

Verfasst: 25.06.2014, 16:07
von Frau Cindy
Ich händige die Haftbefehle auch an die Schuldner aus, obwohl ich letztens von einem AG Schimpfe bekommen habe, dass der an das AG hätte zurückgegeben werden müssen. :ka

Re: Forderung beglichen - Titel (Haftbefehl und VB) aushändi

Verfasst: 25.06.2014, 16:44
von Wiedereinsteigerin74
Mhhhh....Danke erstmal für eure Antworten. Was ist nun richtig? Gibt es weitere Meinungen?

Werde morgen mal beim AG anrufen und nachfragen, bevor ich später Schimpfe bekomme! :oops:

Werde das Ergebnis posten.

Re: Forderung beglichen - Titel (Haftbefehl und VB) aushändi

Verfasst: 26.06.2014, 18:27
von Wiedereinsteigerin74
Hallo,

habe mich jetzt beim Vollstreckungsgericht schlau gefragt.

Der Haftbefehl muss tatsächlich an das Amtsgericht zurückgeschickt werden.

So, sind wir wieder ein bisschen schlauer geworden....