Forderung beglichen - Titel (Haftbefehl und VB) aushändigen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Wiedereinsteigerin74
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#1

25.06.2014, 15:33

Hallo, liebe Mitstreiter!

In einer Zwangsvollstreckungssache ist die Forderung nebst sämtlicher Kosten/Zinsen beglichen.

Ich würde den Titel (VB) jetzt entwerten und an den Schuldner aushändigen. Was mache ich mit dem mir vorliegenden Haftbefehl? Auch entwerten und aushändigen oder zurück an das Gericht und die Aufhebung beantragen?

Danke & Viele Grüße
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#2

25.06.2014, 15:54

Den HB würde ich auch an den Schuldner aushändigen, die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis kann er selbst beantragen, das ist nicht Sache des Gläubigervertreters.
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Frau Cindy
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#3

25.06.2014, 16:07

Ich händige die Haftbefehle auch an die Schuldner aus, obwohl ich letztens von einem AG Schimpfe bekommen habe, dass der an das AG hätte zurückgegeben werden müssen. :ka
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#4

25.06.2014, 16:44

Mhhhh....Danke erstmal für eure Antworten. Was ist nun richtig? Gibt es weitere Meinungen?

Werde morgen mal beim AG anrufen und nachfragen, bevor ich später Schimpfe bekomme! :oops:

Werde das Ergebnis posten.
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#5

26.06.2014, 18:27

Hallo,

habe mich jetzt beim Vollstreckungsgericht schlau gefragt.

Der Haftbefehl muss tatsächlich an das Amtsgericht zurückgeschickt werden.

So, sind wir wieder ein bisschen schlauer geworden....
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