Rechte des Drittschuldners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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StineP

#1

29.06.2007, 10:26

Ich sitz hier über einer Sache, die mir so gar nicht in den Kopf will. Wir haben die ZV betrieben, zuletzt Pfüb wegen Rentenversicherungsansprüchen beantragt.

Heut bekomm ich den 2. Brief des Drittschuldners, der UNS (Gläubigervertreter, der schon seit 2 Jahren dem Geld hinterher eifert) auf, deren Versicherungsnehmer (also unseren Schuldner) aufzufordern, die fälligen Versicherungsbeiträge zu zahlen. Seit wann ist es denn Aufgabe des Gläubigervertreters, nach Erlass des Pfüb noch mit dem Schuldner Kontakt aufzunehmen? Hat die Versicherung überhaupt ein Recht, sowas von uns zu verlangen? Zumal ja nun klar ist, dass wir nichts erreichen beim Schuldner, ansonsten wäre es wohl kaum zum Pfüb gekommen.

Überlege, ob ich die Versicherung mal anschreibe, besonders, weil die vin "unserem gemeinsamen Kunden" reden. HAllo?
Jara
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#2

29.06.2007, 10:43

Also ich weiß nicht, ob ich jetzt was falsch verstehe...

Aber wenn ichs richtig verstehe, dann gehts mit genauso wie dir: ???

Hast du schonmal dort angerufen?
Möglicherweise ist da einer am Werk der auf dem Schlauch steht???

:?:
StineP

#3

29.06.2007, 10:48

Nein - mir fällt grad auch auf, dass die uns gegebenenfalls bitten, die offenen Versicherungsbeiträge an die zu bezahlen. Ich glaub, das hackt, oder? Da ist nur ne Service Nr., unter der die mich nicht mit dem Sachbearbeiter verbinden können, deshalb überlege ich ja auch wegen nem Brief
Jara
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#4

29.06.2007, 10:52

Irgendwas scheint mir schief zu laufen, oder ich steh auf der Leitung...
Kannst du mit jemandem in der Kanzlei mal drüber reden?

Manchmal klären sich so Probleme, wenn man sie versucht jemandem anhand der Akte zu erklären!
StineP

#5

29.06.2007, 10:55

Also, die Reaktion meines Chefs: Großes Fragezeichen auf den Brief (à la: Kümmern Sie sich mal)


Ich komm da besten Willens nicht hinter. Der Drittschuldner fordert uns auf, den Schuldner anzuschreiben, gegen den wir die ZV betreiben und will, dass wir seine Versicherungsbeiträge zahlen, damit der Drittschuldner die dann an uns auskehren kann oder wie?
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blackcat
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#6

29.06.2007, 11:14

Ich würde der Versicherung aber mal einen gepfefferten Brief schreiben.
Das ist eine absolute Frechheit!

Wie kommt ihr dazu, die Versicherungsbeiträge des Schuldners zu bezahlen? Gehts noch?

Ich würde um Aufklärung dieses Sachverhaltes bitten!
StineP

#7

29.06.2007, 11:15

Vielen Dank - dann mach ich das mal. Der Brief hat mich voll aus dem Konzept gebracht, zweifel echt an mir selber! Aber offensichtlich liegt da klar ein Verschulden auf deren Seite vor - oder Idiotie!?
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blackcat
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#8

29.06.2007, 11:17

Vielleicht war meine Reaktion auch ein wenig übertrieben, aber wenn ich so etwas lese, platzt mir immer fast der Kragen...

Vielleicht ein Neuling... oder sie wollen euch damit ein wenig unter Druck setzen, weil sie ja wissen, dass ihr auf die Pfändung wartet. Und wenn ihr die Versicherungsbeträge "einfahren" könnt, bekommt ihr schneller euer Geld...
StineP

#9

29.06.2007, 11:20

Darüber hab ich auch schon nachgedacht - aber das mit den Versicherungsbeträgen zahlen, ist ja wohl der Oberhammer. Stell dir mal vor, du machst ne Kontenpfändung für den Mandanten und die Bank fordert dich auf, in deinem eigenen Interesse (wortwörtlich!!) den Dispo auszugleichen, den der Schuldner fabriziert hat.

So, hab das Schreiben fertig
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blackcat
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#10

29.06.2007, 11:21

Ich müsste mich dann ziemlich am Riemen reißen, um nicht einen heftigen, verbal ausfallenden Brief zu schreiben :mrgreen:
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