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Zwangssicherungshypothek nach Teilungsversteigerung?

Verfasst: 29.06.2007, 10:00
von Majo
Hallo!

Hab eine sehr komplizierte Sache vor mit liegen und hoff ihr Vollstreckungsexperten könnt mir helfen:

Wir vertreten unsere Mandantin wegen Unterhalt. Sie ist zur Hälfte Eigentümerin eines Grundstücks. Ich hab im April einen PKH-Antrag gestellt für die Eintragung der Zwangssicherungshypothek. Über den Antrag wurde bis heute nicht entschieden.
Damit unsere Mandantin weiterhin ALG II erhält mussten wir letzte Woche ganz plötzlich die Teilungsversteigerung beantragen.
Die Zwangssicherungshypothek für unsere Mandantin ist also noch nicht eingetragen.
Grad hab ich bei dem Gericht angerufen und nur patzige Antworten erhalten, dass die des auch nicht wüssten und der PKH-Antrag noch nicht bearbeitet ist. Außerdem ist des SB im Urlaub usw...

Jetzt bräuchte ich dringend die Titel wegen eines PfüB zurück, möchte aber auch die Hypothek noch eintragen lassen wenn das geht, aber wenn das eh keinen Sinn mehr macht, nehm ich den PKH-Antrag zurück und hol mit die Titel wieder.

Was meint Ihr, geht eine nachträgliche Eintragung der Hypothek? Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Verfasst: 29.06.2007, 16:13
von Melanie
Ich verstehe nur Bahnhof. Habt Ihr nur einen Titel? Ist der nicht schon mit dem Antrag auf Eintragung der Sicherungshypothek rausgegangen? Welcher Titel war Grundlage der Teilungsversteigerung? Warum sollte die Sicherungshypothek keine Sinn mehr machen? Sichert doch den Rang. Ich bin zwar kein Experte, aber den Antrag auf Sicherungshypothek würde ich auf gar keinen Fall zurücknehmen und später nachträglich eintragen. Ihr verliert dann ja den besseren Rang.