Zwangssicherungshypothek nach Teilungsversteigerung?
Verfasst: 29.06.2007, 10:00
Hallo!
Hab eine sehr komplizierte Sache vor mit liegen und hoff ihr Vollstreckungsexperten könnt mir helfen:
Wir vertreten unsere Mandantin wegen Unterhalt. Sie ist zur Hälfte Eigentümerin eines Grundstücks. Ich hab im April einen PKH-Antrag gestellt für die Eintragung der Zwangssicherungshypothek. Über den Antrag wurde bis heute nicht entschieden.
Damit unsere Mandantin weiterhin ALG II erhält mussten wir letzte Woche ganz plötzlich die Teilungsversteigerung beantragen.
Die Zwangssicherungshypothek für unsere Mandantin ist also noch nicht eingetragen.
Grad hab ich bei dem Gericht angerufen und nur patzige Antworten erhalten, dass die des auch nicht wüssten und der PKH-Antrag noch nicht bearbeitet ist. Außerdem ist des SB im Urlaub usw...
Jetzt bräuchte ich dringend die Titel wegen eines PfüB zurück, möchte aber auch die Hypothek noch eintragen lassen wenn das geht, aber wenn das eh keinen Sinn mehr macht, nehm ich den PKH-Antrag zurück und hol mit die Titel wieder.
Was meint Ihr, geht eine nachträgliche Eintragung der Hypothek? Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
Hab eine sehr komplizierte Sache vor mit liegen und hoff ihr Vollstreckungsexperten könnt mir helfen:
Wir vertreten unsere Mandantin wegen Unterhalt. Sie ist zur Hälfte Eigentümerin eines Grundstücks. Ich hab im April einen PKH-Antrag gestellt für die Eintragung der Zwangssicherungshypothek. Über den Antrag wurde bis heute nicht entschieden.
Damit unsere Mandantin weiterhin ALG II erhält mussten wir letzte Woche ganz plötzlich die Teilungsversteigerung beantragen.
Die Zwangssicherungshypothek für unsere Mandantin ist also noch nicht eingetragen.
Grad hab ich bei dem Gericht angerufen und nur patzige Antworten erhalten, dass die des auch nicht wüssten und der PKH-Antrag noch nicht bearbeitet ist. Außerdem ist des SB im Urlaub usw...
Jetzt bräuchte ich dringend die Titel wegen eines PfüB zurück, möchte aber auch die Hypothek noch eintragen lassen wenn das geht, aber wenn das eh keinen Sinn mehr macht, nehm ich den PKH-Antrag zurück und hol mit die Titel wieder.
Was meint Ihr, geht eine nachträgliche Eintragung der Hypothek? Was würdet ihr an meiner Stelle machen?