ZV aus österr. Titel in Deutschland

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Puschelchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 544
Registriert: 14.01.2008, 15:38
Beruf: ReFaWi/ReNo
Software: RA Win 2000
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#1

18.06.2014, 08:09

Hallo, noch eine ZV Frage....

habe hier einen Ösi-Titel, VU. Auf dem Titel steht auch die Vollstreckungsklausel: "Diese Ausfertigung ist rechtskräftig u. vollstreckbar. Arbeits- und Sozialgericht Wien, 16.08.2012".

Die Firma gegen die vollstreckt werden soll, sitzt in Brandenburg. Ich meine gelesen zu haben, man müsse erst einmal diese Vollstreckbarkeitsklage gem. § 722, 723 ZPO in die Wege leiten. Aber hier ist ja der Titel eigentlich vollstreckbar oder irre ich mich da? :(

Steh total auf dem Schlauch ab morgen Urlaub und die Arbeit stapelt sich hier und ein klarer Gedanke fällt schwer :oops:

Ich denke ich kann jetzt einfach einen PfÜB oder ZV Auftrag stellen als hätte ich nen dt. Titel! Aber die Zustellung müsste ich noch erwirken, das fällt mir noch ein ;)

Vielleicht kann mir jemand von euch helfen?

Vielen dank. :thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

18.06.2014, 16:57

Das reicht nicht aus. Du brauchst eine Bestätigung des österreichischen Gerichts gem. Art. 9 EuVTVO, dass es sich um einen europäischen Vollstreckungstitel handelt. Nur dann kannst Du in Deutschland die ZV betreiben.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten